Die Berufsverbände und Fachgesellschaften der Labordiagnostik fordern eine grundlegende Überprüfung der geplanten Abwertung ärztlicher Laboruntersuchungen. Eine Reduzierung um rund 34 Prozent sei für die fachärztlichen Labore wirtschaftlich nicht tragbar. Die Stellungnahme ging am 10. September ans Bundesgesundheitsministerium.
Kritik an Gegenläufigkeit von Kosten und Vergütung
Eine Taskforce aus fünf Verbänden und Gesellschaften – darunter die Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM) und die Deutsche Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin (DGKL) – stützt ihre Forderungen auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Instituts für Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemforschung (WIG2).
Darin wird eine gegenläufige Entwicklung zwischen steigenden Labor-Kosten und der vorgesehenen Vergütung im GOÄ-Entwurf festgestellt. Die wirtschaftlichen Folgen einer Gebührenanpassung könnten weitreichend sein, weshalb die Datengrundlagen und Kalkulationsmodelle offengelegt werden sollten.
Forderung nach Transparenz und Neubewertung
Die Verbände verlangen die Offenlegung von Datengrundlagen und Kalkulationsmodellen, um eine systematische Folgenabschätzung vor Inkrafttreten der neuen Gebührenordnung zu ermöglichen. Zudem soll das Kapitel M der GOÄ grundlegend angepasst werden.
Michael Müller, 1. Vorsitzender des ALM, betonte, dass durch die Korrektur struktureller Defizite Einsparungen entstehen könnten, die genutzt werden sollten, um die Leistungen sachgerecht zu bewerten. „So können die Vorschläge der Task Force für PKV und Beihilfe weitgehend kostenneutral umgesetzt werden, ohne die GOÄ-Reform insgesamt infrage zu stellen.“
