Bundesverfassungsgericht verhandelt über Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst sich aktuell mit der Frage, ob die umfangreichen Steuerprivilegien für Firmenerben mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Auslöser ist eine Verfassungsbeschwerde eines Erben, der ausschließlich Privatvermögen geerbt hat und sich gegenüber Erben von Unternehmensvermögen benachteiligt sieht, wie die Tagesschau berichtet. Ein Urteil der Richter wird in einigen Monaten erwartet. Parallel verhandelt das Gericht eine Klage des Freistaats Bayern, der eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer fordert und die aktuellen Freibeträge als verfassungswidrig ansieht, da sie seit 2009 nicht an die Inflation angepasst wurden, wie die Epoch Times schreibt.
Steuerbefreiung für Erben bis zu 26 Millionen Euro
Im Zentrum der Debatte stehen die gesetzlichen Sonderregelungen für Betriebsvermögen. Wer ein Unternehmen oder Teile davon erbt, kann von weitgehenden Steuerbefreiungen profitieren: Bei einer Regelverschonung von 85 Prozent muss nur 15 Prozent des Betriebsvermögens versteuert werden, sofern der Betrieb mindestens fünf Jahre fortgeführt wird. Bei einer Optionsverschonung von 100 Prozent entfällt die Steuer sogar vollständig, wenn das Unternehmen mindestens sieben Jahre gehalten und weitere Auflagen erfüllt werden. Diese Vergünstigungen gelten primär für Betriebsvermögen unter 26 Millionen Euro, wie Produktion.de darlegt.
Neun Milliarden Euro Steuerausfall durch Sonderregeln
Kritiker wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und das Netzwerk Steuergerechtigkeit sehen in diesen Regeln eine unfaire Subvention für Reiche, die die Ungleichheit verschärfe und die Staatskasse jährlich um rund neun Milliarden Euro belaste, wie Produktion.de weiter berichtet. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hält dagegen, dass das Vermögen in Maschinen und Immobilien gebunden sei und die Regeln dem Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen dienten. Auch die Stiftung Familienunternehmen warnt vor negativen Folgen für den Standort Deutschland, sollte die Verschonung wegfallen, wie die Epoch Times zitiert.
SPD will Schlupflöcher schließen Union warnt vor Folgen
In der Politik gibt es unterschiedliche Positionen: Während die SPD die Schlupflöcher schließen und neue Freibeträge einführen will, möchte die Union das Urteil aus Karlsruhe abwarten und eine Mehrbelastung des Mittelstands verhindern. Die CSU fordert zudem eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer, wie die Tagesschau schreibt. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte diese Forderung jedoch bereits abgelehnt.
Karlsruhe prüft seit 2014 die Erbschaftsteuer-Regeln
Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits mehrfach mit der Erbschaftsteuer beschäftigt. 2014 urteilte es, dass die damaligen Privilegien für Betriebsvermögen zu weitreichend seien, da sie ohne ausreichende Bedürfnisprüfung auch für Großbetriebe galten. Seit 2016 gibt es daher eine Verschonungsbedarfsprüfung für Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro, bei der der Erbe nachweisen muss, dass er die Steuer nicht aus seinem Privatvermögen zahlen kann, wie onvista.de erklärt.
Schätzungen zufolge wechseln in Deutschland jährlich 200 bis 400 Milliarden Euro durch Erbschaften und Schenkungen den Besitzer. Im Jahr 2025 erzielte der Staat ein Rekordaufkommen von 13,3 Milliarden Euro an Erbschaftsteuer, wie die Tagesschau berichtet.