Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) wirbt vor der Bundestagsabstimmung am Freitag für eine Verschärfung der Strafen bei Sexualdelikten mit K.-o.-Tropfen. Das geplante Gesetz sieht eine Mindeststrafe von fünf Jahren vor und soll die Substanzen als gefährliches Mittel einstufen.
Gesetz soll klare Signalwirkung entfalten
Die SPD-Politikerin betonte gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung", das Gesetz solle ein klares Signal an Täter, mögliche Täter und Betroffene senden. Eine Mindeststrafe von fünf Jahren bringe zum Ausdruck, dass es sich um schweres Unrecht handle. K.-o.-Tropfen sollen künftig wie eine Waffe oder ein anderes "gefährliches Mittel" behandelt werden.
Hubig verwies auf die gravierenden Folgen für die Opfer. Betroffen seien vor allem Frauen, denen in Bars oder auf Partys unbemerkt Substanzen ins Getränk gemischt würden. Anschließend komme es häufig zu sexueller Nötigung oder Vergewaltigung. Auch Fälle, in denen Männer ihre Partnerinnen betäubten, selbst vergewaltigten oder von Dritten vergewaltigen ließen, seien dokumentiert. Teilweise würden die Taten gefilmt und im Internet verbreitet.
Besondere Verwerflichkeit im häuslichen Umfeld
Die Ministerin hob hervor, dass die Verabreichung von K.-o.-Tropfen durch den eigenen Partner besonders verwerflich sei. Die Betroffenen erlitten dadurch schwere psychische Verletzungen. Hubig verwies auf den Fall Gisèle Pelicot sowie weitere Fälle in Deutschland.
Die Taten fänden oft im gemeinsamen Zuhause statt und seien besonders schwer nachweisbar.
Bundesrat-Bedenken zurückgewiesen
Der Bundesrat hatte eingewandt, ein größerer zeitlicher Abstand zwischen der Verabreichung der Tropfen und der Tat könnte eine härtere Bestrafung erschweren. Hubig wies dies zurück und erklärte, es gebe keine rechtlichen Schlupflöcher. Allerdings müsse ein Angeklagter freigesprochen werden, wenn ihm die Tat nicht nachgewiesen werden könne.
Zwar sei der Nachweis bei K.-o.-Tropfen schwierig, aber nicht unmöglich. Es komme immer wieder zu Verurteilungen, sodass Täter mit einer strengen Bestrafung rechnen müssten.