Werbung für ein Fitnessstudio auf dem Wall, Werbebanner einer Verkehrssicherungsfirma am Rosenplatz: An mehreren Stellen in Osnabrück nutzen Unternehmen den öffentlichen Raum offenbar als kostenlose Werbefläche. Eine Genehmigung der Stadt gibt es dafür nicht, wie eine Nachfrage der HASEPOST ergab. Besonders bemerkenswert ist die Erklärung der Stadtverwaltung, warum zahlreiche mit Werbebannern versehene Absperrgitter fast vier Wochen nach dem Ende der Bauarbeiten einfach entlang des Rosenplatzes stehen geblieben sind.
Wer in den vergangenen Tagen über den Schloßwall gefahren ist, konnte auf Höhe des Helmut-Kohl-Platzes, unmittelbar vor der OsnabrückHalle, eine ungewöhnliche Werbeanlage entdecken: Auf einem mobilen Bauzaunelement wurde dort für ein Fitnessstudio geworben. Ganz ähnlich wie bei der Wahlwerbung steht der Werbeträger auf einer öffentlichen Fläche – allerdings ist längst kein Wahlkampf mehr und ein Fitnessstudio ist auch keine Partei.
Steuerzahler zahlt für Absperrungen, die für Werbung zweckentfremdet werden
Auch am frisch neu betonierten Rosenplatz fielen zahlreiche Werbebanner auf Bauzaunelementen ins Auge. Dort warb ein Unternehmen, das Dienstleistungen im Bereich der Verkehrssicherung anbietet auf Absperrungen, für die der Steuerzahler im Rahmen der Baustellenabsicherung auch noch zur Kasse gebeten wurde. Die Bauarbeiten, für die ursprünglich Absperrungen erforderlich waren um die Stadtbäume vor unachtsamen Baggerfahrern zu schützen, sind allerdings spätestens seit dem 24. September beendet.
Die HASEPOST wollte deshalb von der Stadtverwaltung wissen, ob diese Form der kommerziellen Werbung im öffentlichen Raum inzwischen grundsätzlich erlaubt ist, wer die Flächen vermarktet und was eine solche Werbemöglichkeit kostet.
Stadt Osnabrück: „Die Werbeplakate wurden unsererseits nicht genehmigt“
Die Antwort aus dem Rathaus fällt eindeutig aus. Stadtsprecher Constantin Binder erklärte auf Anfrage der HASEPOST: „Die Werbeplakate wurden unsererseits nicht genehmigt.“ Allerdings meint die Stadt damit nur die Werbung für das Fitnessstudio.
Eine neue Möglichkeit für Unternehmen, öffentliche Flächen nach Belieben mit Werbeträgern zu bestücken, gibt es also nicht. Stattdessen kündigt die Stadt Konsequenzen an. „Da es sich bei der Fläche am Wall um eine Grünfläche handelt, wird zuständigkeitshalber der Osnabrücker Servicebetrieb (OSB) die Entfernung und das weitere Vorgehen dort veranlassen“, so Binder.
Am Rosenplatz wurden ausgerechnet die Werbebanner „vergessen“
Bemerkenswert ist die Erklärung für die zahlreichen Werbebanner am Rosenplatz. Dazu teilte Stadtsprecher Binder mit: „Die Banner der Verkehrssicherungsfirma am Rosenplatz (es handelt sich nicht um eine Security-Firma) haben beim Abbau der dortigen Baustelle nicht mehr auf den Lkw gepasst und sind dann leider schlicht vergessen worden. Sie werden aber umgehend abgebaut.“
Seit vier Wochen keine Baustelle mehr am Rosenplatz, aber die großformatigen Werbebanner blieben an zahlreichen Stellen stehen / Foto: Pohlmann
Eine erstaunliche Erklärung: Für den Abtransport der eigentlichen Baustelleneinrichtung, von Absperrbaken und anderem Sicherungsmaterial, war offenbar genügend Transportkapazität vorhanden. Ausgerechnet für die Werbebanner des Unternehmens soll dann allerdings kein Platz mehr auf dem Lkw gewesen sein.
Und während die übrige Baustelleneinrichtung verschwand, blieben die Werbeträger an zahlreichen Stellen gut sichtbar stehen. Dass ausgerechnet die Werbung bei der Räumung schlicht vergessen wurde, sollte zumindest Fragen bei der Bußgeldstelle der Stadt aufwerfen; ein über die maximal erlaubte Parkdauer „vergessenes“ Auto wird durch so eine Ausrede ja auch nicht vom Strafzettel befreit. Immerhin hat die Stadt den umgehenden Abbau angekündigt.
Werbung im öffentlichen Raum ist genehmigungspflichtig
Grundsätzlich ist die Nutzung öffentlicher Straßen und Plätze für private Werbezwecke in Osnabrück durch die Sondernutzungssatzung geregelt. Wer über den normalen Gemeingebrauch hinaus öffentliche Flächen für eigene Zwecke nutzen will, benötigt dafür in der Regel eine vorherige Erlaubnis.
Dass politische Parteien während eines Wahlkampfs unter bestimmten Voraussetzungen Plakate aufstellen und an Laternen befestigen dürfen, bedeutet keineswegs, dass dieselben Möglichkeiten auch Unternehmen für ihre kommerzielle Werbung offenstehen.
Die beiden jetzt aufgefallenen Beispiele sind zudem keine Einzelfälle. Immer wieder tauchen in der Osnabrücker Innenstadt ohne Genehmigung aufgestellte Werbeplakate auf oder werden Werbeträger unerlaubt an Laternen befestigt. Wer ohne die erforderliche Erlaubnis öffentliche Flächen für Werbung nutzt – und keine gute Ausrede parat hat –, muss mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen und möglichen Bußgeldern rechnen.
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