Der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), August Hanning, sitzt seit Anfang Oktober unter Spionageverdacht in Untersuchungshaft. Sein Verteidiger hat nun Beschwerde gegen den Haftbefehl beim Bundesgerichtshof eingelegt. Dabei kritisiert er die Geheimhaltung zentraler Ermittlungsdokumente.
Verteidiger bestreitet Vorwürfe
August Hanning, von 1998 bis 2005 Präsident des BND, war am 6. Oktober wegen des Verdachts der Spionage festgenommen worden. Sein Strafverteidiger erklärte gegenüber dem "Spiegel", die Ermittlungen würden belegen, dass Hanning "Die weiteren Ermittlungen werden zeigen, dass Herr Hanning keine Staatsgeheimnisse verraten hat und auch nie die Absicht dazu hatte".
Der Jurist betonte zudem, dass er als Verteidiger nicht einmal den Inhalt des Haftbefehls einsehen dürfe, da die Unterlagen als geheim eingestuft seien. Dies erschwere die Vorbereitung der Verteidigung erheblich.
Geheimhaltung soll aufgehoben werden
Der Verteidiger kritisierte das Vorgehen der Ermittlungsbehörden scharf. Wesentliche Dokumente seien unter Verschluss, was eine faire Verteidigung unmöglich mache. "Ich werde beantragen, die Geheimhaltung aufzuheben", teilte er mit.
Die Beschwerde beim Bundesgerichtshof zielt darauf ab, die Untersuchungshaft aufzuheben oder zumindest die Bedingungen zu lockern. Ein Termin für die Entscheidung steht noch nicht fest.