Der GKV-Spitzenverband sieht die gesetzliche Krankenversicherung durch eine geplante Standortklausel für Pharmahersteller mit 1,3 Milliarden Euro belastet. Ein Sprecher betont gegenüber der Rheinischen Post, dies unterlaufe den Reformgeist des kürzlich beschlossenen GKV-Reformpakets.
Ausnahmen vom Herstellerabschlag ab 2027
"Wenn die gesetzliche Krankenversicherung für die Kosten einer Standortklausel herhalten muss, dann würde damit der Reformgeist des gerade erst im Bundestag beschlossenen GKV-Reformpakets komplett unterlaufen", sagte ein Sprecher des GKV-Spitzenverbandes der "Rheinischen Post".
Die Standortklausel soll Pharmaunternehmen Ausnahmen vom zusätzlichen Herstellerabschlag gewähren, der ab dem 1. Januar 2027 greift. Ab diesem Zeitpunkt müssen pharmazeutische Unternehmen auf patentgeschützte Arzneimittel einen Abschlag von 15,5 Prozent leisten. Zur Ausarbeitung der geplanten Standortklausel wurde ein Fachgremium eingesetzt, das am kommenden Dienstag einen Bericht dazu vorlegen soll.
Streit um Gegenfinanzierung der Ausnahmen
Die im Sparpaket beschlossene Anhebung der Herstellerabschläge um 8,5 Prozentpunkte sollte eigentlich 4,1 Milliarden Euro einsparen. Durch bereits festgelegte Ausnahmen für Generika, Kinderarzneimittel und Reserveantibiotika reduziert sich das Einsparvolumen nach Angaben des GKV-Spitzenverbands jedoch auf 2,6 Milliarden Euro.
Sollte die Standortklausel in der vorliegenden Form umgesetzt werden, würde das verbleibende Einsparvolumen um weitere 1,3 Milliarden Euro sinken – sofern die Kosten zulasten der GKV gehen. "Die Bundesregierung und der Bundestag haben sich bei der Ausgestaltung einer Standortklausel dazu bekannt, zusätzliche Belastungen für Beitragszahlende und Lohnnebenkosten zu vermeiden", sagte der GKV-Sprecher der "Rheinischen Post".
Kritik an Standortförderung auf Kosten der GKV
"Dieser Grundsatz muss beibehalten werden. Standortförderung ist keine Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung", betonte er.