Das Landgericht Hamburg hat den Zugriff auf sichergestellte Tonbandaufnahmen mit den Kindern von Christina Block vorläufig untersagt. Die Strafkammer erließ den Beschluss auf Antrag der Wochenzeitung. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.
Vorläufige Sperre für journalistisches Material
Die Aufnahmen waren am 12. Oktober sichergestellt worden, nachdem Ermittler bei den Journalisten der "Zeit" vorstellig geworden waren und mit Durchsuchungen gedroht hatten. Laut "Zeit" wurden die Aufnahmen vor der Herausgabe versiegelt.
Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass das öffentliche Interesse die betroffenen Grundrechtspositionen der Journalisten nicht überwiege. Ihren Quellen drohten sonst schwere Nachteile.
Hintergrund: Podcast-Veröffentlichung und Prozess
Ende September waren Auszüge aus den Gesprächen im Podcast "House of Block" veröffentlicht worden. Die Äußerungen der an Silvester 2023/24 entführten Tochter von Christina Block lösten Unmut bei der Verteidigung aus. Im Podcast hatte die damals 13-Jährige ihre Entführung aus Dänemark geschildert. Vor Gericht wollte sie nicht als Zeugin aussagen.
Der Prozess gegen Christina Block und sechs weitere Angeklagte läuft seit Juli 2025 vor der Strafkammer am Landgericht Hamburg.
DJV begrüßt Entscheidung
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßte den Beschluss. DJV-Chef Mika Beuster sagte am Donnerstag: “Das Gericht hat die Notbremse gezogen”. “Das ist richtig so. Redaktionen sind keine Außenstellen der Justiz. Wer journalistische Quellen anzapft, greift die Pressefreiheit an.”
Der Verband forderte, der journalistische Quellenschutz müsse auch bei der endgültigen Entscheidung uneingeschränkt gewahrt bleiben.