Regierung will mit Verzicht auf Komfortstandards Baukosten senken
Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetzentwurf den Wohnungsbau in Deutschland beschleunigen und günstiger machen. Kern des Vorhabens ist der sogenannte Gebäudetyp E, bei dem auf nicht zwingende Komfortstandards verzichtet werden kann. Wie die Tagesschau unter Berufung auf das ARD-Hauptstadtstudio berichtet, liegt der Entwurf nun vor und soll Bauherren sowie Planern mehr Flexibilität ermöglichen. Ziel ist es, die Baukosten um etwa zehn bis fünfzehn Prozent zu senken, indem etwa auf extra hohe Decken, dicke Wände oder eine bestimmte Anzahl von Steckdosen verzichtet wird. Fachleute schätzen, dass solche Maßnahmen die Kosten spürbar reduzieren könnten, ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen.
Mehr Wohnraum durch weniger Standards
Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) betont, dass jeder Euro, der nicht in überflüssige Standards fließe, für mehr bezahlbaren Wohnraum genutzt werden könne. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) ergänzt, dass der Gebäudetyp E eine freiwillige Option im Vertragsrecht werden soll, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden. Bisher scheiterten einfache Bauprojekte oft an der Sorge vor Klagen, falls von üblichen Standards abgewichen wurde. Künftig soll eine explizite Vereinbarung zwischen allen Beteiligten ausreichen, um solche Risiken auszuschließen.
CDU warnt vor komplizierten Bauverträgen
Die Welt berichtet, dass die CDU jedoch skeptisch reagiert. Der baupolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak, zweifelt an der Praxistauglichkeit des Modells. Er fürchtet, dass die Notwendigkeit, individuelle Verträge abzuschließen, zu komplizierten Aufklärungsfragen und Haftungsrisiken führen könnte. Stattdessen plädiert er für einen gesetzlichen Basisstandard, der ohne zusätzliche Vereinbarungen gelten würde.
Gebäudetyp E erst 2027 Realität
Der Gesetzentwurf muss nun noch mit anderen Ministerien abgestimmt werden, bevor er in den Bundestag und Bundesrat eingebracht wird. Bis zur Umsetzung könnten noch Änderungen folgen, da Bundesländer und Verbände Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Ein Inkrafttreten ist frühestens Mitte 2027 denkbar. Bis dahin könnte sich die Debatte um die Ausgestaltung des Gebäudetyps E weiterziehen, da die Koalitionspartner bereits in der Vergangenheit unterschiedliche Vorstellungen zu dessen Rolle hatten.