Der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), sieht keine grundsätzlichen Konflikte zwischen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) über die geplanten Hürden für Vergesellschaftungen. Die verfassungsrechtlichen Bedenken Hubigs stuft Frei als lösbar ein. Die Gespräche zwischen den Ministerien laufen bereits.
Gesetzesvorhaben soll umgesetzt werden
Thorsten Frei (CDU), Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag, sieht keinen Koalitionsstreit zwischen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) über die geplanten hohen Hürden für Vergesellschaftungen. Die von Hubig geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken bezeichnete Frei gegenüber dem Fernsehsender "Welt" als "eher formaler Natur".
"Dieses Gesetz wird kommen, weil das haben wir im Koalitionsausschuss schon im Sommer beschlossen. Deswegen muss es jetzt sozusagen nur umgesetzt werden", erklärte Frei. Er verwies auf die verfassungsrechtlichen Regelungen in den Artikeln 14 und 15 des Grundgesetzes. "Und ich glaube, was ganz entscheidend ist, ist, dass wir klarstellen, dass es Enteignungen – Vergesellschaftungen – auch nach diesen Grundgesetzregelungen nur geben kann, wenn dafür dann eben auch entschädigt wird. Und zwar in einer Weise entschädigt wird, dass es dem Verkehrswert entspricht".
Ministerien arbeiten an Lösung
Frei zeigte sich zuversichtlich, dass Dobrindt und Hubig im Gesetzgebungsverfahren eine gemeinsame Lösung finden. Die Gespräche zwischen den Ministerien zur Klärung der formalen Fragen seien bereits im Gange. "In diesem Punkt, den ich jetzt gerade eben angesprochen habe, gibt es keine Bedenken der Bundesjustizministerin. Die sind eher formaler Natur. Daran arbeiten Innen- und Justizministerium", so der Unionsfraktionschef.
"Und deswegen sind Alexander Dobrindt und Stefanie Hubig miteinander im Gespräch, um genau diese Frage zu klären und damit auch den Auftrag des Koalitionsausschusses vom 1. Juli abzuarbeiten. Der ist von niemandem, auch von Frau Hubig, infrage gestellt worden", sagte Frei dem Sender "Welt". Der Auftrag des Koalitionsausschusses vom 1. Juli 2026 sei damit nicht infrage gestellt worden.