Das Bundesfinanzministerium plant, einen Fehler im kürzlich geänderten Tabaksteuergesetz rückwirkend zu beheben. Durch eine fehlerhafte Inkrafttretensregelung gelten seit dem 21. Oktober 2026 höhere Steuersätze als vorgesehen. Die FDP kritisiert die geplante Rückwirkung als verfassungsrechtlich bedenklich.
Fehler führt zu höheren Steuersätzen ab Oktober 2026
Ein Fehler im Tabaksteuergesetz hat dazu geführt, dass die für 2027 geplanten Steuersätze bereits ab dem 21. Oktober 2026 gelten. Das Gesetz wurde Mitte Oktober 2026 vom Bundestag beschlossen und kurz darauf vom Bundesrat passieren gelassen. Laut Bundesfinanzministerium entstand durch eine versehentlich nicht ausgenommene Regelung eine unklare Rechtslage für den Zeitraum bis Ende Dezember 2026.
Betroffen sind Zigaretten, Zigarren, Zigarillos sowie Fein- und Pfeifentabak. Für diese Produkte gelten in dem fraglichen Zeitraum höhere Steuersätze als ursprünglich beabsichtigt. Bei Substituten für Tabakwaren fehlt dagegen ein Steuersatz vollständig.
Rückwirkende Korrektur geplant
Das Bundesfinanzministerium will den Fehler über das bereits laufende Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Finanzausgleichs 2026 korrigieren. CDU/CSU und SPD sollen dazu einen Änderungsantrag einbringen. Für die meisten Tabakprodukte sollen rückwirkend die bis zum 20. Oktober 2026 geltenden Steuersätze festgeschrieben werden. Die Zollverwaltung habe seit dem 21. Oktober weiterhin Steueranmeldungen zu den bisherigen Sätzen akzeptiert.
Für Substitute von Tabakwaren ist eine rückwirkende Steuer von 0,32 Euro je Milliliter vorgesehen. Das Ministerium argumentiert, dass Betroffene kein schutzwürdiges Vertrauen darauf entwickeln konnten, dass diese Steuer vorübergehend entfällt. Nach Bekanntwerden des Fehlers seien betroffene Verbände, die Generalzolldirektion und die Steuerzeichenstelle informiert worden.
FDP kritisiert geplante Rückwirkung
Der FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki äußerte verfassungsrechtliche Bedenken gegen die geplante rückwirkende Steuererhebung. Laut Kubicki sei rückwirkend Steuern zu erheben im Rechtsstaat grundsätzlich unzulässig und nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich. Dies sagte er der “Welt”.
Kubicki kritisierte die Begründung des Finanzministeriums als unzureichend. Die geplante Regelung schaffe keine Rechtssicherheit, sondern führe zu weiterer Verunsicherung. Der Bundestag müsse die verfassungsrechtlichen Folgen prüfen. Kubicki forderte, wer rückwirkend in bestehende Rechtspositionen eingreife, müsse eine tragfähige Begründung liefern. "Klingbeil kann es einfach nicht."