400 Stunden ausgefallen: Gericht lehnt Abitur-Neubewertung ab
Ein 20-jähriger ehemaliger Schüler aus Landau ist mit seiner Klage gegen das Land Rheinland-Pfalz gescheitert. Elija Walk hatte gefordert, seine Abiturleistungen neu bewerten zu lassen, weil während seiner Oberstufenzeit am Eduard-Spranger-Gymnasium über 400 Unterrichtsstunden ausgefallen waren. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße wies die Klage nun ab, wie mehrere Medien berichten.
Abiturnoten bleiben trotz Ausfällen stabil
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass eine Neubewertung der Prüfungen nur bei einer konkreten Rechtsverletzung möglich sei. Ein solcher Fall liege hier nicht vor, da der Ausfall von Unterrichtsstunden allein keine ausreichende Grundlage für eine Anpassung der Abiturnoten darstelle. Vielmehr müsste ein spezifischer Fehler in der Bewertung oder Korrektur vorliegen.
Unterrichtsausfall berührt nicht Prüfungsbewertung
Die Klage von Walk hatte bundesweit Aufmerksamkeit erregt, da sie die Frage aufwarf, wie stark Unterrichtsausfälle die Chancengleichheit von Schülern beeinträchtigen können. Das Gericht betonte jedoch, dass die Verantwortung für den Unterrichtsausfall nicht bei der Bewertung der Prüfungen liege, sondern bei der Organisation des Schulbetriebs.
Abiturprüfungen trotz Stundenausfalls fehlerfrei
Laut Berichten der Tagesschau und n-tv hatte Walk argumentiert, dass der hohe Ausfall an Stunden seine Vorbereitung auf das Abitur erheblich erschwert habe. Dennoch sah das Gericht keine Grundlage für eine Anpassung der Noten, da die Prüfungen selbst fehlerfrei durchgeführt worden seien.
Schulen haften nicht für organisatorische Mängel
Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht, dass Unterrichtsausfälle zwar ein Problem darstellen, aber nicht automatisch zu einer Neubewertung von Prüfungen führen. Schüler und Eltern müssen sich daher weiterhin auf die organisatorischen Rahmenbedingungen der Schulen verlassen.