Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will mit einem neuen Gesetz Vergesellschaftungen erschweren. Das Vorhaben zielt auf klare Regeln für Entschädigungen und Nachweispflichten. Auslöser sind Pläne in Berlin, Wohnungsbaukonzerne zu verstaatlichen.
Drei zentrale Vorgaben für Entschädigungen
Das Gesetz soll nach Dobrindts Angaben drei Kernpunkte regeln: Entschädigungen bei Verstaatlichungen sollen ausschließlich zum Verkehrswert möglich sein, der durch ein Wertgutachten zu ermitteln ist.
Zudem soll die Entschädigung unmittelbar in Geld erfolgen.
Strengere Bedingungen für Vergesellschaftungen
Eine Vergesellschaftung soll nur erlaubt sein, wenn ihre Notwendigkeit ausdrücklich nachgewiesen wird. Zuvor müssten alle anderen Maßnahmen wie Investitionen in den Wohnungsbau oder dessen Förderung vollständig ausgeschöpft sein.
Hintergrund: Pläne in Berlin
Die Bundesregierung einigte sich auf das Vorhaben, um Vergesellschaftungen auf Landesebene zu erschweren. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte der "Bild": "Wir werden in einem Investitionsschutzgesetz deutlich machen, dass willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist".
Auslöser sind die Überlegungen einer möglichen rot-grün-roten Regierung in Berlin, große Wohnungsbaukonzerne zu vergesellschaften – wie es dort auch ein Volksentscheid forderte.