Der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio hält die mutmaßlichen Russlandkontakte der AfD für relevant, sollte ein Parteiverbot geprüft werden. In der Partei sehe er eine „hohe Affinität zu Diktaturen wie Russland“, sagte er dem Tagesspiegel.
Affinität zu Russland als mögliche Staatsgefährdung
"Das könnte ein Hinweis darauf sein, dass jenseits der Programmatik etwas anderes gemeint ist als das, was offen ausgesprochen wird."
Der Verfassungsrechtler erklärte: "In einem Verbotsverfahren geht es nicht nur um die Verteidigung der freiheitlichen Grundordnung nach innen, sondern auch um Gefahren für den Bestand der Bundesrepublik bei einer Bedrohung von außen." Wenn eine Partei etwa große politische Nähe zu Russland zeige, "kann das in Richtung Staatsgefährdung weisen", sagte Di Fabio.
Verbot trotz Wahlerfolgen möglich
Den aktuellen Wahlerfolgen der Partei zum Trotz sei es auch jetzt noch möglich, ein Verbot zu prüfen, so Di Fabio. "Erst wenn eine als verfassungsfeindlich vermutete Partei die Mehrheit im Bundestag und Bundesrat errungen hat, ist es zu spät, weil keine Antragsteller mehr vorhanden sind." Gegenwärtig, so Di Fabio, "sehe ich aus juristischer Perspektive nicht, dass es zu spät wäre".
Man müsse jedoch auch prüfen, wie eine Demokratie dastehe, wenn der Antrag auf ein Verbot erfolglos bleibe oder was nach einem Verbot zu erwarten sei. "Müsste das Bundesverfassungsgericht nach dem Verbot der dann womöglich stärksten Partei im Bundestag Neuwahlen anordnen, weil die Mehrheitsverhältnisse im dezimierten Bundestag in keiner Weise mehr den Mehrheitswillen abbilden?", fragte Di Fabio.