Der Bundesdatenschutzbeauftragte Moritz Hennemann kritisiert die Pläne der Bundesregierung, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) einzuschränken. Statt einer Beschränkung des Auskunftsrechts fordert er mehr proaktive Veröffentlichungspflichten für Behörden. Die Koalition aus Union und SPD will dagegen die Gebühren anpassen und das Recht auf natürliche Personen begrenzen.
Kritik an geplanter Darlegungspflicht
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Moritz Hennemann lehnt die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) ab. Sein Sprecher Philipp Wilhelmstrop erklärte gegenüber der dts Nachrichtenagentur: “Der BfDI sieht keinen konkreten Anlass für eine Abschaffung des Auskunftsrechts für nicht natürliche Personen”. Die Behörde sieht darin keine Entlastung für Behörden, sondern eine Erschwerung des Zugangs zu staatlichen Informationen.
Die Koalition aus Union und SPD plant, das Auskunftsrecht künftig auf natürliche Personen mit "berechtigter Interessen" zu beschränken. Hennemanns Behörde warnt, dies würde das bisherige Regel-Ausnahme-Verhältnis umkehren. "Es wäre eine Abkehr von dem voraussetzungslosen Zugangsanspruch." Zudem würde die Neuregelung "einen voraussichtlich erheblichen Prüfungsaufwand bei den auskunftspflichtigen Behörden auslösen", wie der Sprecher betonte. "Das entlastet Behörden nicht und erschwert den Zugang zu staatlichen Informationen."
Forderung nach proaktiver Veröffentlichung
Hennemann ist nicht grundsätzlich gegen eine Reform des IFG. "Präzisierungen und Anpassungen von Gesetzen können immer erwogen werden. Die geäußerten Pläne für Änderungen könnten in ihrer Gesamtheit allerdings zu einer potentiell weitreichenden Beschränkung der seit 20 Jahren bestehenden Informationsfreiheit auf Bundesebene führen." Stattdessen fordert er, mehr proaktive Veröffentlichungspflichten für Behörden einzuführen. "Dies entspräche auch dem Koalitionsvorhaben, die Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung, im Sinne einer Kultur der Datennutzung und des Datenteilens, voranzutreiben."
Die Behörde in Bonn bestätigte, dass bereits Gespräche mit dem Bundesinnenministerium über die geplante Reform stattgefunden haben. "In einem ersten Schritt geht es dem BfDI darum, ein gemeinsames Lageverständnis zu entwickeln", erklärte Wilhelmstrop.
Koalition plant Gebührenanpassung
Die Regierungskoalition hatte Anfang Juli ihre Pläne für einen Umbau des IFG vorgestellt. Demnach sollen die Auskunftsrechte künftig eingeschränkt werden: "Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können".
Zudem plant die Koalition, den bisherigen Kostendeckel von maximal 500 Euro für IFG-Anfragen abzuschaffen. "Die IFG-Gebühren werden wir im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip anpassen". Die Änderungen sollen jedoch "in Abstimmung mit dem BfDI" mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten erfolgen.