Der Bundestag hat am Donnerstag eine Reform der Notfallversorgung beschlossen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung erhielt die Zustimmung der Koalition und der Grünen, während sich die Linke und die AfD enthielten.
Bessere Abstimmung der Versorgungsbereiche
Ziel des Gesetzes ist eine effektivere Versorgung von Patienten in Akut- und Notfällen. Die drei Säulen – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – sollen künftig enger zusammenarbeiten.
Die Rufnummer 116117 der Kassenärztlichen Vereinigungen soll ausgebaut werden. Zudem sind digital vernetzte Integrierte Notfallzentren (INZ) geplant, die aus Notaufnahme, KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle bestehen. Letztere soll die Patientensteuerung übernehmen.