Der Bundestag hat am Donnerstag die Ausweitung der psychosozialen Prozessbegleitung für Opfer von Sexual- und Gewaltstraftaten beschlossen. Betroffene häuslicher Gewalt sollen künftig ebenfalls Anspruch auf Unterstützung haben. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte die Bedeutung des Gesetzes als Signal an die Opfer.
Ausbau der psychosozialen Begleitung
Für das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten stimmten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD, während die AfD dagegen votierte. Die Grünen enthielten sich, nachdem ihr Änderungsantrag abgelehnt worden war.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte: "Eine Aussage vor Gericht kostet Betroffene von Gewalt enorm viel Kraft – erst recht, wenn auf der Anklagebank der eigene Ex-Partner sitzt". "Eine professionelle Unterstützung kann Betroffenen helfen, Mut für eine Aussage zu fassen. Deshalb regeln wir, dass Betroffene häuslicher Gewalt einen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung haben."
Hintergrund und Ziele
Hubig äußerte: "Es ist ein weiterer Baustein unserer Strategie für besseren Schutz vor Gewalt und ein klares Signal an alle Betroffenen: Ihr seid nicht allein. Der Staat steht an eurer Seite."
Seit 2017 haben Minderjährige und besonders schutzbedürftige Erwachsene, die Opfer von Sexual- oder schweren Gewaltstraftaten wurden, Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung. Diese umfasst nicht-rechtliche Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung während des gesamten Strafverfahrens. Mehr Verletzte von Sexual- und Gewaltstraftaten sollen künftig eine psychosoziale Prozessbegleitung erhalten, um den Zugang zu Unterstützung zu verbessern und den Kreis der Anspruchsberechtigten zu erweitern.