Der Bundestag hat am Donnerstag die rechtlichen Grundlagen für die digitale Identitäts-Brieftasche der EU geschaffen. Bürger sollen ab Januar 2027 damit ihre Identität per Smartphone nachweisen können. Die Abstimmung verlief entlang der Fraktionslinien.
Ziel: Vereinfachung des digitalen Verkehrs
Bürger sollen künftig ihre Identität per Smartphone nachweisen und digitale Dokumente speichern, verwalten und bei öffentlichen sowie privaten Diensten verwenden können. Die Wallet soll ab Januar 2027 den elektronischen Rechts- und Wirtschaftsverkehr vereinfachen und den Zugang zu digitalen Verwaltungs- und Wirtschaftsleistungen erleichtern, etwa im Banken- und Zahlungswesen. Zudem soll sie grenzüberschreitend in anderen EU-Mitgliedstaaten genutzt werden können.
Markus Reichel (CDU) erklärte in der Bundestagsdebatte: „Unser Ziel ist es, die Wallet so nützlich, sicher und einfach zu machen, dass die Menschen sie eben aus Überzeugung verwenden“. „Nicht durch Zwang, sondern durch echten Mehrwert.“
Kritik und Änderungen im Ausschuss
Konrad Körner (CSU) wies Datenschutzbedenken zurück. Der Grundsatz der Datenminimierung gelte, und die Wallet sei kein Register. Marvi Parsa (SPD) forderte, die Brieftasche müsse den Alltag erleichtern und die Daten der Menschen schützen. Zudem erinnerte er daran, dass die EU-Verordnung eine Benachteiligung von Personen verbiete, die die Wallet nicht nutzen wollen.
Im Digitalausschuss wurde der Gesetzentwurf an einigen Stellen abgeändert: Bei der Vergabe muss die digitale Souveränität Deutschlands und der EU stärker berücksichtigt werden. Nutzer sollen die Aufnahme ihres biometrischen Fotos ablehnen können. Zudem wird die Bundesregierung aufgefordert, die Pseudonymfunktion schnell nachzuliefern, um die Übereinstimmung mit Unionsrecht herzustellen.
Grüne und Linke üben scharfe Kritik
Die Grünen lobten die Änderungen im Ausschuss, kritisierten aber, dass die Koalition eine wichtige Schutzregel im Passgesetz streiche. Rebecca Lenhard (Grüne) sagte: „Damit sollte künftig auch der automatische Austausch biometrischer Daten zwischen Passbehörden möglich werden. Bisher war das ausdrücklich ausgeschlossen“. Sie bemängelte zudem, die App soll nur auf Betriebssystemen von US-Anbietern verfügbar sein. Das Gesetz verhindere auch nicht wirksam genug, dass Unternehmen mehr Daten abfragen, als nötig.
Sonja Lemke (Linke) schloss sich der Kritik an: „Wir laufen also in eine Cookie-Banner-2.0-Situation hinein, wo ständig massenhaft Daten angefragt werden und die Nutzenden das dann bestätigen müssen.“ Sie bemängelte, die Herabsenkung des Alters für die Wallet bereite ein Social-Media-Verbot für Kinder vor. Angesichts einer „Experimentierklausel“ im Gesetz forderte sie Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) zum Stopp der App „d-you“ auf: „Herr Wildberger, stoppen Sie den 2. Januar als Starttermin, überarbeiten Sie die technischen Grundlagen und überarbeiten Sie dieses Gesetz“.