Der Bundesgerichtshof hat die Berufungsurteile zur Auskunftspflicht der Schufa über Scorewerte aufgehoben. Die Fälle wurden zur erneuten Verhandlung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Die bisherigen Feststellungen reichten nicht aus, um die Verurteilung der Schufa zu rechtfertigen.
Fehlende Prüfung der automatisierten Entscheidungsfindung
Die Kläger hatten die Schufa auf Auskunft über die Berechnung ihrer Scorewerte und auf Erstattung von außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten verklagt. Während die Landgerichte die Anträge abwiesen, entschied das Berufungsgericht teilweise zugunsten der Kläger.
Der Bundesgerichtshof kritisierte jedoch, dass die Voraussetzungen für eine automatisierte Entscheidungsfindung, die rechtliche Wirkung entfaltet oder erheblich beeinträchtigt, nicht ausreichend geprüft worden seien.
Neue Verhandlung und Scoring-Verfahren
Im wiedereröffneten Berufungsverfahren sollen die Kläger die Möglichkeit erhalten, Mängel in ihren Klageanträgen zu beheben. Das Berufungsgericht muss dann die fehlenden Feststellungen zum Anspruchsgrund treffen und über die Reichweite des Auskunftsanspruchs entscheiden.
Das aktuelle Verfahren betrifft noch das alte Scoring-Verfahren der Schufa. Seit März 2026 nutzt die Auskunftei einen neuen Score, der für Verbraucher leichter nachvollziehbar sein soll. Der alte Score soll bis Ende 2028 abgeschafft werden.