Über die weitere Untersuchungshaft des früheren BND-Präsidenten August Hanning könnte schon in Kürze entschieden werden.
Haftbeschwerde und Verfahrensstand
Sein Verteidiger hatte am 23. Oktober Haftbeschwerde eingelegt. Inzwischen liegt dem Bundesgerichtshof die Stellungnahme des Generalbundesanwalts vor. Diese sei am Mittwoch eingegangen, teilte ein BGH-Sprecher der "Welt" mit. Die Ermittlungsrichterin werde nun "zeitnah darüber entscheiden, ob sie der Beschwerde abhilft oder diese dem zuständigen Strafsenat vorlegt". Hanning war am 6. Oktober festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Sein Verteidiger hält bereits die Voraussetzungen für den Haftbefehl für nicht gegeben. "Zunächst einmal müsste es sich bei den betroffenen Informationen überhaupt um Staatsgeheimnisse handeln. Denn längst nicht jede als geheim oder vertraulich eingestufte Unterlage erfüllt dieses Kriterium", sagte er der "Welt".
Zudem spreche gegen eine Fluchtgefahr, dass die erste Durchsuchung mehr als ein Jahr zurückliege und Hanning dennoch nicht geflohen sei. Auch wegen dessen hohen Alters, Gesundheitszustands und der zu erwartenden Verfahrensdauer hält sein Verteidiger die Untersuchungshaft für unverhältnismäßig. Es bestehe die Gefahr, "dass die Untersuchungshaft den Charakter einer vorweggenommenen Strafhaft annimmt".