Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von acht Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg abgelehnt. Damit bleiben Freiheitsstrafen zwischen sechs und zwölf Jahren wegen Beihilfe zur Einfuhr von mehreren Tonnen Kokain bestehen. Das Urteil ist nun rechtskräftig.
Kokain aus Bananencontainern geborgen
Laut Landgericht halfen drei der Angeklagten im Mai 2024, über 2,5 Tonnen Kokain aus einem südamerikanischen Bananencontainer im Hamburger Hafen zu bergen. Der Container sollte eigentlich in einer Prüfanlage durchleuchtet werden.
Polizei sichert weitere Ladung
Zwei der Angeklagten waren im September 2024 an einem weiteren Vorhaben beteiligt, bei dem über 2,1 Tonnen Kokain geborgen werden sollten. Die Polizei sicherte die Drogen, als der Container in einer Lagerhalle in Hafennähe ausgeladen wurde.
Die Prüfung der Revisionen ergab keinen Rechtsfehler zu Lasten der Angeklagten. Lediglich eine Einziehungsanordnung über 2.000 Euro wurde bei einem Angeklagten aufgehoben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig (Beschluss vom 23. September 2026 – 5 StR 399/26).