Der Bundesgerichtshof hat die Beugehaft gegen Lina E. bestätigt. Die Frau war als Zeugin vor dem Oberlandesgericht Dresden geladen, verweigerte aber die Aussage. Die Entscheidung ist rechtskräftig, die Haft dauert an.
Hintergrund der Verweigerung
Lina E. war zuvor wegen Beteiligung an einer linksextremistischen Vereinigung verurteilt worden. Vor dem Oberlandesgericht Dresden verhandelt das Gericht derzeit gegen mehrere Angeklagte wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.
Lina E. hatte unter Berufung auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht die Aussage verweigert. Das Gericht sah jedoch kein solches Recht, da sie bereits rechtskräftig verurteilt worden war.
Der Bundesgerichtshof wies die Beschwerde von Lina E. gegen die Beugehaft zurück. Die Beugehaft wurde zur Erzwingung der Zeugenaussage verhängt und dauert weiterhin an.