Das Bundesverfassungsgericht hat die Tübinger Verpackungssteuer bestätigt, was vom Deutschen Städte- und Gemeindebund begrüßt wird. Diese Entscheidung stärkt die kommunalen Spielräume im Kampf gegen die Vermüllung durch Einwegverpackungen und fördert die Nutzung von Mehrweglösungen.
Verpackungssteuer als wichtiger Schritt
André Berghegger, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, äußerte sich gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ zufrieden über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. „Damit werden im Ergebnis die kommunalen Handlungsspielräume im Kampf gegen die Vermüllung der Innenstädte und der Umwelt durch Einwegverpackungen sinnvoll gestärkt“, sagte er.
Aufruf zu mehr Mehrwegangeboten
Berghegger plädierte dafür, das Bewusstsein der Endverbraucher für die Vermeidung von Verpackungsmüll zu schärfen. Er regte an, die bestehende Pflicht zu Mehrwegverpackungen bei To-Go-Produkten auszuweiten. Diese Verpflichtung sollte nicht nur Einweg-Kunststoffverpackungen und -Getränkebecher einschließen, sondern auch andere Verpackungsmaterialien wie Pizzakartons und Aluminiumschalen.
Forderungen an den Gesetzgeber
Der Hauptgeschäftsführer forderte den Gesetzgeber auf, die gesetzlichen Regelungen umfassend anzupassen. „Der Gesetzgeber wird aufgefordert, die gesetzlichen Regelungen auf alle Materialien auszuweiten. Mehrwegalternativen sollten sowohl für Einwegkunststoffe als auch für andere Materialien gelten“, so Berghegger. Dieses Vorgehen sei notwendig, um nachhaltige Alternativen zu fördern und die Umweltbelastung zu reduzieren.
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