Der Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler erwartet bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar mehrere Verfassungsklagen. Der Grund dafür ist der verkürzte Zeitraum für die Briefwahl, der insbesondere Auslandsdeutsche treffen dürfte.
Verkürzte Briefwahlfrist
Stephan Bröchler äußerte gegenüber den Sendern RTL und ntv seine Bedenken hinsichtlich der knappen Frist für die Briefwahl bei der bevorstehenden Bundestagswahl. „Davon ist vor allem eine Gruppe betroffen: die Auslandsdeutschen“, erklärte Bröchler. Da die Wahlunterlagen erst am 10. Februar verschickt werden, bleibt den Wählern im Ausland nur ein sehr kurzer Zeitraum von 13 Tagen, um ihre Stimmen rechtzeitig zurückzuschicken. „Da rechne ich damit, dass es Klagen geben wird“, so Bröchler weiter.
Herausforderung durch gesetzliche Vorgaben
Ein weiterer Aspekt, den Stephan Bröchler in den Interviews ansprach, ist die 60-Tage-Regelung, die nach der Auflösung des Bundestages Neuwahlen vorschreibt. Bröchler kritisierte diese Regelung, weil sie zu organisatorischen Schwierigkeiten führt. „Nach der Wahl sollte man sich die Zeit nehmen, über die 60-Tage-Regelung nachzudenken“, sagte er. Er regte zudem an, eine Diskussion darüber zu führen, ob künftig auch in deutschen Botschaften oder Konsulaten gewählt werden darf.
Mögliche rechtliche Konsequenzen
Die verkürzte Frist für die Briefwahl wirft nicht nur organisatorische Fragen auf, sondern könnte auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Prognose von Verfassungsklagen resultiert aus der Befürchtung, dass nicht alle wahlberechtigten Auslandsdeutschen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können. Bröchlers Äußerungen verdeutlichen die dringende Notwendigkeit, die bestehenden Wahlregelungen zu überdenken, um die ordnungsgemäße Durchführung künftiger Wahlen sicherzustellen.
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