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Union plant härtere Maßnahmen gegen kriminelle Ausländer

Die Union plant, die Regelungen zur Ausweisung krimineller Ausländer zu verschärfen. Im Mittelpunkt steht dabei der Verlust des Aufenthaltsrechts bei schweren Straftaten. Darüber hinaus soll bei Doppelstaatlern die Möglichkeit zur Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit eingeführt werden. Die Maßnahmen werden im Rahmen der Vorstandsklausur in Hamburg diskutiert, wie die „Rheinische Post“ berichtet.

Verschärfte Ausweisungsregeln

Im Vorfeld der Vorstandsklausur der Union in Hamburg wird ein neues Sicherheitspapier diskutiert, das für Aufsehen sorgt. Laut einem Bericht der „Rheinischen Post“ plant die Union strengere Regelungen zur Ausweisung krimineller Ausländer. Das Papier fordert, dass ein Täter sein Aufenthaltsrecht verliert, wenn er „eine so schwere Straftat begeht, dass er rechtskräftig – auch auf Bewährung – zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird“. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Täter zum zweiten Mal wegen vorsätzlicher Straftaten verurteilt wird, unabhängig davon, ob es sich um eine Freiheitsstrafe handelt oder nicht.

Konsequenzen bei Missbrauch des Gastrechts

Die Union betont, dass die Ausländerkriminalität stark ansteige und mahnt zur Entschlossenheit im Umgang mit kriminellen Ausländern. „Wir können nicht dulden, dass Menschen, die bei uns zu Gast sind und Hilfe in Anspruch nehmen, straffällig werden oder Konflikte auf deutschem Boden austragen“, heißt es im Beschlussentwurf des Papiers. Wer sein „Gastrecht“ missbrauche und sich bewusst gegen die deutsche Rechts- und Werteordnung stelle, „darf in unserem Land keine dauerhafte Bleibeperspektive haben“, fordert die Union.

Anerkennung der Staatsangehörigkeit bei Straftaten

Ein weiterer Schwerpunkt des Papiers liegt auf der möglichen Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Doppelstaatlern, die schwere Straftaten begehen. Die Union bezieht klar Stellung: „Wenn Personen schwere Straftaten begehen und wir erkennen, dass wir mit der Einbürgerung einen Fehler gemacht haben, muss bei Doppelstaatlern eine Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit möglich sein.“ Diese Maßnahme soll insbesondere bei extremistischen und terroristischen Taten greifen, so die Angaben der Union im Sicherheitspapier.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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