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Spionagedrohnen über Bundeswehranlagen: Sicherheit in Sorge

Erneut sind mutmaßliche Spionagedrohnen über Einrichtungen der Bundeswehr gesichtet worden. Besonders betroffen waren ein Munitionsdepot in Dorsten und der Marinestützpunkt in Wilhelmshaven, wie ein Bericht des „Spiegel“ unter Berufung auf Polizeiberichte verlauten ließ. Trotz des Einsatzes von Polizeikräften und Hubschraubern blieben die Hintergründe der Drohnenflüge unklar. Die Vorfälle heizen die Debatte um die Sicherheitsvorkehrungen in Deutschland an.

Spionagedrohnen über kritischer Infrastruktur

Am 22. Dezember wurden gegen 22 Uhr drei Drohnen über einem großen Munitionsdepot in Dorsten im Ruhrgebiet gesichtet, wie der „Spiegel“ berichtet. Die Polizei wurde alarmiert, und Hubschrauber stiegen auf, doch die Drohnen konnten nicht abgefangen werden. Diese Aktion dauerte etwa anderthalb Stunden. Am selben Abend wurden weitere Drohnen über dem Marinestützpunkt in Wilhelmshaven und den angrenzenden Gebieten gesichtet. Laut Polizeibericht zeigten die Drohnen „ständig wechselnde Flug- und Schwebebewegungen“. Auch hier blieben die Hintergründe ungeklärt.

Politische Reaktionen und Sicherheitsbedenken

Konstantin von Notz (Grüne), Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Bundestag, äußerte gegenüber dem „Spiegel“, dass „beinahe täglich“ Drohnenüberflüge in Deutschland gemeldet werden. Oft bestehe der Verdacht eines Spionagehintergrunds. Die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens (SPD) sagte im Gespräch mit dem Nachrichtenmagazin, dass derzeit keine angemessenen Mittel für die Polizei gegen militärische Drohnen verfügbar seien und dass die Flüge offenbar „Teil der hybriden Kriegsführung“ seien. Behrens betonte die Dringlichkeit, die strikte Trennung von Polizei und Bundeswehr zu überdenken, wie sie das Grundgesetz vorsieht, um in Situationen, in denen innere und äußere Sicherheit ineinander übergehen, angemessen reagieren zu können.

Zuständigkeiten und Herausforderungen

Für die Abwehr von Drohnen in verbotenen Lufträumen ist in der Regel die Landespolizei zuständig. Bei Bahnanlagen und 13 Flughäfen übernimmt diese Aufgabe die Bundespolizei, während bei militärischen Anlagen auch die Bundeswehr Verantwortung trägt. Obwohl die Bundeswehr über die beste Drohnenabwehrtechnik verfügt, ist ihr Einsatz im Inneren bislang nur zur Unterstützung erlaubt. Die aktuelle Entwicklung zwingt Behörden und Politik, die bisherigen Sicherheitskonzepte zu überdenken und Anpassungen zu erwägen, um der Bedrohung durch unbemannte Flugobjekte wirksam begegnen zu können.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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