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Seit 2020: Bund verzichtet auf Forderungen in Milliardenhöhe

Die Bundesregierung hat in den letzten drei Jahren auf Einnahmen von etwa 16 Milliarden Euro verzichtet, da die Beträge von den Schuldnern nicht mehr oder nur schwer einzutreiben waren.

Verzicht auf Einnahmen

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Laut Bundesfinanzministerium entfielen 2,8 Milliarden Euro auf das Jahr 2022. Allein im vergangenen Jahr wurden Ansprüche des Staates auf 620 Millionen Euro komplett erlassen, darunter waren 260 Millionen Euro aus dem Bildungsetat. Vor allem handelte es sich hierbei um die Rückzahlung von Bafög-Leistungen, die beispielsweise bei einer vorzeitigen Tilgung der Bafög-Darlehensschuld erlassen wurden. Im Corona-Jahr 2021 verzichteten die Ministerien sogar auf 7,5 Milliarden Euro. 2020 wurden 753 Millionen Euro erlassen.

Verzicht auf Zahlungsansprüche

Seit 2020 hat der Bund auf weitere Zahlungsansprüche von sieben Milliarden Euro befristet oder unbefristet verzichtet. Das bedeutet, dass die Behörden zeitweise oder dauerhaft auf die Einziehung des Geldes verzichten, weil beim Schuldner kein Geld zu holen ist oder die Kosten für die Einziehung des Geldes zu hoch sind. Ansprüche von einer Milliarde Euro wurden im vergangenen Jahr befristet niedergeschlagen, wobei es sich um 621 Millionen Steuern handelte. Fast alle Steuerarten, vor allem Lohn-, Einkommen-, Ertrags- und Umsatzsteuer, waren hiervon betroffen. Vorläufig verzichtete das Arbeitsministerium auf die Rückzahlung von 201 Millionen Euro, die vor allem auf Hartz-IV-Leistungen oder Darlehen zurückgehen, die zu viel gezahlt wurden und bei den Empfängern derzeit nicht mehr einzutreiben sind.

Unbefristete Niederschlagung von Ansprüchen

Die Bundesbehörden haben zudem Ansprüche auf 1,2 Milliarden Euro unbefristet niedergeschlagen. Darunter waren weitere 968 Millionen Euro Steuerzahlungen, die bei den Bürgern und Unternehmen beispielsweise wegen Insolvenzen nicht mehr einzutreiben waren. Die befristet und unbefristet niedergeschlagenen Ansprüche des Staates verfallen jedoch nicht. Liegen Anhaltspunkte vor, die darauf hinweisen, dass die Schuldner wieder zu Geld gekommen sind, kann der Staat seine Ansprüche wieder geltend machen.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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