Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) kritisiert die Pläne des Unions-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz (CDU) zur Asylpolitik. Rehlinger wirft Merz vor, einseitig auf Abschottung und Abschiebung zu setzen. Sie fordert eine gemeinsame europäische Lösung, um die Errungenschaften eines Europas ohne Binnengrenzen zu bewahren.
Kritik an nationalem Alleingang
Anke Rehlinger hat sich klar gegen die Pläne von Friedrich Merz positioniert, der nach der Gewalttat in Aschaffenburg Verschärfungen in der Asylpolitik angekündigt hatte. „Wir brauchen eine gemeinsame europäische Asylpolitik und nicht einen Alleingang, der ausschließlich auf Abschottung und Abschiebung setzt“, sagte Rehlinger dem „Stern“. Ihrer Meinung nach sollten Lösungen im Rahmen des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems erarbeitet werden, um die europäischen Außengrenzen effektiver zu schützen. „Anstatt jetzt innerhalb des Schengen-Raums Forderungen zu stellen, die die Errungenschaften eines Europas ohne Binnengrenzen zunichte machen könnten“, betonte Rehlinger ihre Haltung.
Pläne von Friedrich Merz
Friedrich Merz kündigte weitreichende Maßnahmen an, sollte er das Kanzleramt übernehmen. Er plant, das Innenministerium anzuweisen, alle Grenzen dauerhaft zu kontrollieren. „Es wird ein faktisches Einreiseverbot in die Bundesrepublik Deutschland für alle geben, die nicht über gültige Einreisedokumente verfügen oder die von der europäischen Freizügigkeit Gebrauch machen“, erklärte Merz. Dieses restriktive Vorgehen werde auch auf Menschen mit Schutzanspruch angewandt.
Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen
Der Bundeskanzler in Deutschland hat eine grundgesetzlich garantierte Richtlinienkompetenz, jedoch wird diese durch das Ressortprinzip und das Kollegialprinzip eingeschränkt. Das Ressortprinzip erlaubt den Ministern, ihre Ministerien eigenverantwortlich zu leiten, während wichtige Entscheidungen durch die gesamte Bundesregierung getroffen werden. Diese Prinzipien begrenzen die Weisungsbefugnis des Kanzlers.
Der Unterschied zwischen den Begriffen „illegale Migration“, „irreguläre Migration“ und „undokumentierte Migration“ wird häufig diskutiert. Viele Asylsuchende, die nach Deutschland kommen, gelten zunächst als „illegal eingereist“, da sie ihre Asylanträge nicht vor der Einreise stellen können. Dennoch können sie in Deutschland das Grundrecht auf Asyl oder die Garantien der Genfer Flüchtlingskonvention in Anspruch nehmen und damit legal ein Asylgesuch stellen. Wenn diese Anträge genehmigt werden, sind die Flüchtlinge regulär aufhältig.
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