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Prüfung: Parkinson als Berufskrankheit durch Pestizide?


Tausende Landwirte und Gärtner in Deutschland könnten an Parkinson erkrankt sein, da sie beruflich regelmäßig mit Pestiziden in Kontakt kamen. In über 8.300 Fällen wird derzeit geprüft, ob eine Anerkennung als Berufskrankheit erfolgen kann, wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet. Noch gibt es keine offizielle Anerkennung durch die zuständige Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).

Empfehlung zur Anerkennung als Berufskrankheit

Eine Sprecherin der SVLFG erklärte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, dass man aufgrund der hohen Anzahl der zu prüfenden Verdachtsfälle mit einer längeren Bearbeitungsdauer rechne. Hintergrund dieser Überprüfungen ist eine Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats des Bundesarbeitsministeriums. Dieses Expertengremium kam nach mehrjähriger Prüfung zu dem Schluss, dass der Umgang mit bestimmten chemischen Pflanzenschutzmitteln Parkinson auslösen könne. Daher empfahlen die Sachverständigen eine Anerkennung als Berufskrankheit.

Bedeutung der Anerkennung

Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums bestätigte der NOZ, dass die Aufnahme in den entsprechenden Katalog noch nicht erfolgt sei, da Abstimmungsprozesse noch liefen. Für die Betroffenen habe dies jedoch keine direkten Folgen, da eine Anerkennung als sogenannte Wie-Berufskrankheit möglich sei, die mit identischen Ansprüchen verbunden ist. Bereits vor der Empfehlung hatten Parkinson-Patienten, die ihre Erkrankung auf den beruflichen Einsatz von Pestiziden zurückführten, kaum Chancen auf Anerkennung. 60 Verdachtsanzeigen wurden bisher alle negativ beschieden, so die NOZ.

Verfahren und Rückmeldung

Die SVLFG hat nach eigenen Angaben 7.900 Versicherte, die in den letzten Jahren wegen Parkinson behandelt wurden, kontaktiert. Weitere 400 Verdachtsanzeigen kamen durch Ärzte, Arbeitnehmer oder Unternehmer hinzu. Die umfangreiche Prüfung dieser Fälle zeigt die Bedeutung, die dem Thema im Kontext der beruflichen Gesundheitsvorsorge zugemessen wird.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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