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Polizeigewerkschaft kritisiert ‚Polizeibeauftragtengesetz‘ als verfassungswidrig

Heiko Teggatz, Vizechef der Deutschen Polizeigewerkschaft, plant, Verfassungsbeschwerde gegen das „Polizeibeauftragtengesetz“ der Ampelregierung einzulegen. Während die neue Position der Polizei, die von der Regierung geschaffen wurde, Kritik wegen ihrer Kosten und Struktur auslöst, verteidigt der gewählte Polizeibeauftragte, Grötsch, seine Rolle und Bezüge.

Streit um das „Polizeibeauftragtengesetz“

Heiko Teggatz beabsichtigt, in diesem Monat beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen das „Polizeibeauftragtengesetz“ einzureichen. Er äußerte Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes gegenüber der „Welt am Sonntag“. „Ohne eine Verankerung im Grundgesetz halte ich das Gesetz zum Polizeibeauftragten im Bund für verfassungswidrig“, sagte Teggatz. Er argumentierte, das Gesetz könne die im Grundgesetz verankerte Gewaltenteilung aufweichen.

Die Rolle des Polizeibeauftragten

Der frühere Abgeordnete Grötsch wurde am 14. März vom Bundestag zum Polizeibeauftragten gewählt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, strukturelle Mängel bei Bundeskriminalamt und Bundespolizei zu identifizieren und zu untersuchen.

Kritik an der Bezüge und Struktur des Amtes

Der Bundestag hat bestätigt, dass Grötsch monatlich rund 13.000 Euro brutto erhält. Grötsch rechtfertigte seine Bezüge gegenüber der „Welt am Sonntag“ und erklärte, „Die Höhe meiner Besoldung wurde durch den Gesetzgeber festgelegt.“ Die Besoldungsstufe B9 war von den Ampelfraktionen im Innenausschuss entschieden worden. Ursprünglich waren monatliche Bezüge von etwa 11.000 Euro vorgesehen.

Zusätzlich zu seiner Besoldung erhält Grötsch 23 Planstellen, von denen eine mit B6 und drei mit jeweils B3 dotiert sind. Das Finanzministerium schätzt, dass die jährlichen Personalkosten etwa 2,4 Millionen Euro betragen werden.

Politische Reaktionen auf das „Polizeibeauftragtengesetz“

Dieses neu geschaffene Amt hat bei einigen Politikern Kritik hervorgerufen. Andrea Lindholz (CSU), Unions-Fraktionsvize, wirft der Ampel „sinnlose kostspielige Doppelstrukturen“ vor und stellt die Frage, wie sich ein einfacher Bundespolizist angesichts der „aufgeblähten Struktur voller hoch dotierter Stellen fühlen soll“. Josef Oster (CDU), Obmann der Union im Innenausschuss, kritisiert die Regierung für die Einrichtung des Amtes und wirft ihr vor, einen „Generalverdacht gegen die Bundespolizei“ zu schüren.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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