Polens Präsident Andrzej Duda hat ein Gesetz gestoppt, das die „Pille danach“ ab dem 15. Lebensjahr verschreibungsfrei machen sollte. Premierminister Donald Tusk kündigte an, dass der Zugang per Verordnung erleichtert werden wird und Apotheker ab dem 1. Mai selbst Rezepte für die „Pille danach“ ausstellen können.
Veto des Präsidenten gegen die Freigabe der „Pille danach“
Andrzej Duda, der polnische Präsident und ehemaliges Mitglied der rechtsnationalistischen Partei „Recht und Gerechtigkeit“ (PiS), hat ein Gesetz gestoppt, das die „Pille danach“ ab dem 15. Lebensjahr verschreibungsfrei machen sollte. Er begründete sein Veto damit, dass die Legalisierung auch für Jugendliche gelten würde.
Reaktion des Premierministers auf das Veto
Premierminister Donald Tusk von der konservativen Bürgerplattform erklärte auf X, dass der Präsident „nicht die Gelegenheit genutzt [hat], sich auf die Seite der Frauen zu stellen“. Er kündigte an, dass nun Plan B umgesetzt werde: statt per Gesetz soll der Zugang per Verordnung erleichtert werden, indem Apotheker ab dem 1. Mai selbst Rezepte für die „Pille danach“ ausstellen können.
Abtreibungsproblematik in Polen
In Polen muss die „Pille danach“ seit der Wiedereinführung der Rezeptpflicht durch die PiS im Jahr 2017 verschrieben werden. Zudem sind Schwangerschaftsabbrüche seit 2020 nahezu vollständig verboten. Im letzten Jahr gab es Kontroversen um den Fall einer 14-Jährigen, die nach einer Vergewaltigung eine Abtreibung verwehrt wurde, und einer 33-Jährigen, die an einer Blutvergiftung starb, nachdem sie keine Abtreibung vornehmen durfte. Beide Fälle hatten landesweite Proteste ausgelöst.
Konflikte innerhalb der Regierungskoalition
Tusk war mit dem Versprechen angetreten, Schwangerschaftsabbrüche weitgehend zu legalisieren, doch innerhalb der Regierungskoalition besteht Uneinigkeit über die Ausgestaltung der Regelung. Während Tusks konservative Bürgerkoalition und die Linke sich für eine legale Abtreibung bis zur 12. Woche aussprechen, plädiert der christdemokratisch-liberale „Dritte Weg“, der dritte Koalitionspartner, für eine Rückkehr zur Rechtslage vor 2019, die Schwangerschaftsabbrüche auch bei einer Gefahr für Schwangere und Fötus erlaubte.
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