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Patientenschützer fordern Verzicht auf Widerspruchslösung vor Wahl

Patientenschützer haben die Bundestagsabgeordneten aufgefordert, auf eine Neuregelung der Organspende vor der bevorstehenden Bundestagswahl zu verzichten. Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, warnte vor einem „ethischen Ausverkauf“ und kritisierte den geplanten Gruppenantrag zur Einführung einer Widerspruchslösung.

Warnung vor der Widerspruchslösung

Eugen Brysch äußerte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“, dass die Widerspruchslösung keinen signifikanten Anstieg der Organspendezahlen zur Folge haben werde. Er betonte, dass diese Regelung die Zahl der Hirntoten nicht erhöhe und zudem in die körperliche Unversehrtheit eingreife. „Strafrechtlich erfüllt dieses medizinische Vorgehen ohne Zustimmung die Voraussetzung der Körperverletzung“, argumentierte Brysch. Darüber hinaus wies er darauf hin, dass Schwerstkranke oft intensivmedizinisch versorgt werden müssten, bevor die Hirntoddiagnose durchgeführt werden könne, was im Interesse potenzieller Organempfänger geschehe.

Vorschläge zur Verbesserung

Brysch forderte stattdessen die Umsetzung der bereits 2020 beschlossenen Maßnahmen zur Entscheidungslösung. Dazu gehöre unter anderem die Anbindung der Pass- und Ausweisstellen an das Organspende-Zentralregister. Des Weiteren plädierte er für stärkere finanzielle Anreize für Krankenhäuser, um die Organspendebereitschaft zu fördern.

Diskussion im Bundestag

Am Mittwoch ist eine Expertenanhörung im Bundestags-Gesundheitsausschuss geplant, bei der Sachverständige zum fraktionsübergreifenden Gruppenantrag zur Einführung einer Widerspruchslösung ihre Einschätzungen abgeben sollen. Ziel des Antrags ist es, die Zahl der Organspenden zu erhöhen, um die Wartezeiten für ein neues Organ zu verkürzen. Während aktuell eine aktive Zustimmung zur Organspende erforderlich ist, würde die Widerspruchslösung dazu führen, dass jeder Bürger automatisch als Organspender gilt, sofern er nicht widerspricht. Auch ein Antrag der Bundesländer zur Einführung der Widerspruchslösung liegt dem Ausschuss vor. Ob diese Neuregelungen jedoch noch vor der Bundestagswahl zur Abstimmung kommen, bleibt unklar.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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