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NRW-Innenministerium lehnt höheren THC-Grenzwert ab

Nach der Legalisierung von Cannabis in Deutschland ist eine Debatte um Fahrverbote für Konsumenten entbrannt. Eine vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr beauftragte Expertengruppe hat einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm/Milliliter vorgeschlagen, doch das NRW-Innenministerium und die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein sprechen sich gegen diese Lockerung aus.

Kritik an geplantem Grenzwert

Ein Sprecher von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) äußerte gegenüber der „Rheinischen Post“ Bedenken bezüglich des vorgeschlagenen Grenzwerts: „Die Anhebung des Grenzwertes wird sich unserer Einschätzung nach negativ auf die Sicherheit im Straßenverkehr auswirken“. Er führte an, dass THC, der Wirkstoff des Cannabis, typischerweise zu Konzentrationsstörungen, Veränderungen in der Wahrnehmung, verlängerten Reaktionszeiten und motorischen Störungen führt, was die Verkehrstüchtigkeit einschränkt.

Forderung nach Null-Toleranz-Regelung

Der Chef der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Frank Bergmann, plädiert sogar für ein striktes Fahrverbot für Konsumenten. „Der derzeit im Bund diskutierte höhere THC-Grenzwert ist aus medizinischer Sicht zu hinterfragen – auch aufgrund der Gefahr eines Mischkonsums aus Cannabis und Alkohol. Aus unserer Sicht kann die Konsequenz mit Blick auf den Grenzwert am Steuer und im Sinne der Allgemeinheit daher nur eine Null-Toleranz-Regelung sein“, sagte Bergmann.

Bislang hat sich in der Rechtsprechung ein Wert von 1,0 Nanogramm etabliert. Im Zuge der Legalisierung von Cannabis ist jedoch bedingt durch die geplante Anhebung des Grenzwerts eine erneute Auseinandersetzung um diesen Wert unvermeidbar.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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