Der Städtetag NRW fordert wenige Wochen vor der Bundestagswahl eine Einigung auf eine kommunale Altschuldenhilfe von Bundesregierung und Opposition. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bietet eine Basis für eine dringend benötigte Grundgesetzänderung, um den Städten Hilfe zu leisten.
Appell des Städtetags NRW
Thomas Eiskirch (SPD), Vorsitzender des Städtetags NRW, äußerte in der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ (Mittwochsausgabe) die dringende Notwendigkeit, die Altschuldenlösung noch in der laufenden Legislaturperiode umzusetzen. „Die finale Runde für die Altschuldenlösung ist jetzt mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eingeläutet“, erklärte Eiskirch und betonte, dass alle Beteiligten diese letzte Chance nutzen müssten, um die notwendige Grundgesetzänderung abzuschließen. Laut Eiskirch gehe der vorgelegte Gesetzentwurf „absolut in Ordnung“.
Notwendigkeit eines parteiübergreifenden Konsenses
Thomas Eiskirch, zugleich Rathauschef von Bochum, betonte, dass eine Lösung mit Beteiligung des Bundes für die nordrhein-westfälischen Städte optimal sei. Eiskirch sieht einen parteiübergreifenden Konsens in greifbarer Nähe und gab an, dass der Erfolg einer Altschuldenhilfe auch für die NRW-Landesregierung bedeutend sei. Er forderte Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) auf, innerhalb der CDU und CSU für den Altschuldenfonds Unterstützung zu werben.
Details zum Gesetzentwurf
Der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht vor, dass der Bund einmalig eine Ausnahmeregelung schafft, um grundgesetzkonform bis zu 50 Prozent der etwa 31 Milliarden Euro an Liquiditätskrediten der Städte und Gemeinden in Deutschland zu übernehmen. Nordrhein-Westfalen hat in seinem Landeshaushalt bereits 7,5 Milliarden Euro für die nächsten 30 Jahre eingeplant, um seinen Beitrag zur Altschuldenhilfe zu leisten.
✨ durch KI bearbeitet, .