Nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg haben sich rund 200 Opfer und Angehörige beim psychosozialen Beratungstelefon der Opferbeauftragten gemeldet. Trotz der hohen Zahl von Rückmeldungen stehen die Betroffenen vor Herausforderungen bei der Entschädigung, da der Vorfall nicht als Terroranschlag eingestuft wird.
Unterschiede in der Entschädigungsregelung
Roland Weber, der Opferbeauftragte der Bundesregierung, erklärte im Gespräch mit der „Welt am Sonntag“, dass die Rückmeldungen von etwa 200 Betroffenen eine hohe Quote darstellten. Am 23. Dezember, drei Tage nach dem Anschlag, hatten rund 400 Verletzte und Angehörige ein Schreiben der Opferbeauftragten des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt erhalten, in dem auf die Hilfe-Hotline hingewiesen wurde.
Im Gegensatz zu Terroranschlägen wie der von Anis Amri 2016 in Berlin wird der Vorfall in Magdeburg anders gehandhabt. „Die Entschädigungsleistungen werden niedriger sein als im Terrorfall“, sagte Weber. Das Soziale Entschädigungsrecht und das Sozialgesetzbuch 14 gelten für Opfer von physischer und psychischer Gewalt. Es gibt jedoch neue Ansätze, wie schnelle Hilfen, die Opfer unterstützen sollen.
Soforthilfe und Unterstützung
Zu den Neuerungen zählt unter anderem die Soforthilfe in einer Traumaambulanz. Zudem werden Berechtigte bei der Antragstellung für soziale Entschädigungsleistungen und im weiteren Verwaltungsverfahren auf Wunsch durch Fallmanager unterstützt. Eine Hoffnung bleibt, dass die Haftpflichtversicherung des Mietwagens, den der Täter für seine Tat nutzte, zusätzliche Ansprüche für die Opfer ermöglichen könnte. Für Terroropfer gilt die „Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Taten aus dem Bundeshaushalt“, die höhere Leistungen vorsieht.
Forderung nach Gleichstellung
Günter Krings (CDU), rechtspolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, fordert eine Gleichstellung der Opfer von Anschlägen unabhängig von der Klassifizierung der Tat. Er betonte in der „Welt am Sonntag“, dass die gesetzlichen Grundlagen „schnellstmöglich angepasst“ werden müssten. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die Opfer von Magdeburg weniger staatliche Hilfe erhalten sollten, nur weil es sich womöglich um die Tat eines psychisch Kranken und nicht um einen terroristischen oder extremistischen Akt handele. Krings, der auch Vorsitzender der NRW-Landesgruppe in seiner Fraktion ist, argumentiert, dass das Leid der Opfer unabhängig von der Motivation des Täters gleich bleibe.
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