HASEPOST
 
HASEPOST

Karlsruhe kippt neue Obergrenze für Parteienfinanzierung

Foto: Bundesverfassungsgericht, über dts Nachrichtenagentur

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundesverfassungsgericht hat die neue Obergrenze für die Parteienfinanzierung für nichtig erklärt. 2018 hatte der Bundestag mit der Mehrheit von Union und SPD dafür gestimmt, dass die Parteien ab 2019 insgesamt rund 25 Millionen Euro mehr an staatlichen Geldern bekommen sollen als ursprünglich vorgesehen.

Insgesamt sollte es damit ab 2019 dann 190 Millionen Euro aus der Staatskasse geben. Ein hiergegen gerichteter Normenkontrollantrag von FDP, Grünen und Linke dagegen war in Karlsruhe erfolgreich. Auch die AfD hatte geklagt, allerdings mit anderen Argumenten. Hierüber will das Bundesverfassungsgericht später entscheiden.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
dts Nachrichtenagentur
dts Nachrichtenagentur
Ein Artikel der Nachrichtenagentur dts.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion

Ihre Meinung zu diesem Artikel ist uns wichtig

Bitte vergeben Sie bis zu 5 Sterne

1 Stern 2 Stern 3 Stern 4 Stern 5 Stern