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Jeder 14. Syrer in Deutschland hat Daueraufenthalt

In Deutschland besitzt etwa jeder 14. Syrer ohne deutschen Pass eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Zum Stichtag 31. Oktober 2024 verfügten rund 72.000 der insgesamt 974.136 in Deutschland lebenden Syrer über eine solche Niederlassungserlaubnis, wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums gegenüber der „Welt“ erklärte. Diese Erlaubnis sichert den rechtmäßigen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland und schützt in der Regel vor einer Abschiebung.

Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis

Um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Dazu gehört unter anderem ein mindestens fünfjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland sowie die Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung. Zudem muss ein ausreichendes Sprachniveau nachgewiesen und der Lebensunterhalt gesichert sein. Für anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention und Asylberechtigte gelten jedoch erleichterte Bedingungen. Beispielsweise entfällt für sie die Pflicht zur Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen, und der Lebensunterhalt muss nur „überwiegend“ gesichert sein.

Der Asylrechtsexperte Daniel Thym von der Universität Konstanz betont die Wichtigkeit einer rechtzeitigen Beantragung der Niederlassungserlaubnis und schlägt eine umfassende Beratung für syrische Geflüchtete vor. „Sinnvoll wäre eine obligatorische Beratung für alle Syrer, in der sie über den drohenden Verlust des Bleiberechts aufgeklärt werden und aufgezeigt bekommen, wie sie ihr Aufenthaltsrecht unabhängig vom Schutzstatus verfestigen können, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen“, so Thym gegenüber der „Welt“.

Einbürgerung als alternative Option

Für viele Syrer scheint die Einbürgerung eine attraktivere Option zu sein. Laut Nahla Osman, der Vorsitzenden des Verbandes Deutsch-Syrischer Hilfsvereine, ist die Niederlassungserlaubnis für Syrer mit subsidiärem Schutz wegen der Anforderungen weniger anziehend. „In der Tat beantragen die meisten der Syrer direkt die Einbürgerung, da die Niederlassungserlaubnis für subsidiär Schutzberechtigte 60 Monate Pflichtbeiträge in die Rente und fünf Jahre Berufstätigkeit voraussetzt“, erklärte Osman der „Welt“. Bei einer Einbürgerung seien die Anforderungen niedriger, und viele Syrer hätten Schwierigkeiten, aktuelle Reisepässe vorzulegen, was die Einbürgerung zusätzlich erschwere.

Einbürgerungszahlen steigen

Die Einbürgerungsstatistik zeigt von 2011 bis Ende 2023 eine Zahl von 169.277 Syrern, die die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben. Im Jahr 2024 erhielten ebenfalls tausende Syrer den deutschen Pass. Allein in den Städten Hamburg, München, Düsseldorf, Leipzig, Dortmund und Essen wurden insgesamt rund 6.000 Syrer eingebürgert, wie die „Welt“ berichtet. Für diese Personen kommt eine Abschiebung nicht infrage.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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