Der Generalbundesanwalt hat die Übernahme der Ermittlungen im Fall der Protestaktion gegen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) im Januar in Schlüttsiel abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft Flensburg führt die Untersuchung nun weiter, da von der Staatsanwaltschaft ermittelt wird, ob bei der Aktion Straftaten begangen wurden.
Ermittlungen im Fall Habeck
Der Vorfall ereignete sich im Januar, als Robert Habeck (Grüne), auf dem Höhepunkt der Bauernproteste, von einer aufgebrachten Menge daran gehindert wurde, den Fähranleger Schlüttsiel zu verlassen. Der Bundeswirtschaftsminister war gerade aus einem Urlaub auf Hallig Hooge zurückgekehrt. Aus Sicherheitsgründen blieb Habeck auf der Fähre und konnte erst Stunden später als geplant auf das Festland zurückkehren.
Einschätzung des Generalbundesanwalts
Die Frage, ob es sich bei den Protesten um mögliche Nötigung von Verfassungsorganen im Sinne der §§ 105 und 106 des Strafgesetzbuches handeln könnte, war dem Generalbundesanwalt vorgelegt worden. Dieser hat jedoch das Vorliegen eines Anfangsverdachts für eine solche Straftat verneint, so die Staatsanwaltschaft Flensburg gegenüber dem „Stern“. Die Akten wurden zur abschließenden Prüfung an die Staatsanwaltschaft Flensburg zurückgeschickt.
Ungeklärter Vorwurf
Die Ermittlungen, ob von den Protestierenden möglicherweise Straftaten begangen wurden, sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Dieser Vorwurf ist auch mit der Entscheidung des Generalbundesanwalts noch nicht ausgeräumt. Laut einem Sprecher der Staatsanwaltschaft Flensburg werden aktuell Bild-, Ton- und Videodateien sowie „weitere Recherche-Ergebnisse aus dem Internet gesichtet und bewertet“. Es bleibt abzuwarten, wie die weitere Untersuchung der Ereignisse am Fähranleger Schlüttsiel verlaufen wird.
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