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Kretschmann (Grüne) fordert frühe Länderbeteiligung bei Heizungsgesetz

(mit Material von dts) Kretschmann fordert Einbeziehung der Länder bei Heizungsgesetz
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat sich in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“ für eine frühe Einbeziehung der Länder bei der genauen Ausgestaltung des sogenannten Heizungsgesetzes ausgesprochen. Er forderte den Bund auf, bereits jetzt mit den Ländern darüber zu sprechen und nicht alleine zu handeln, um dann die Länder unter Zeitdruck zu setzen. Ob das Gesetz jedoch bereits Anfang Juli im Bundesrat verabschiedet werden kann, ließ Kretschmann offen.

Kretschmann: Länder dürfen nicht benachteiligt werden

Der Ampel-Kompromiss beim Heizungsgesetz sieht vor, dass dessen Regelungen erst greifen sollen, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt – bis spätestens 2028 muss das geschehen. Baden-Württemberg und drei weitere Länder haben bereits eigene Gesetze für die kommunale Wärmeplanung verabschiedet, diese Länder dürften nun nicht benachteiligt werden, so Kretschmann.

Kretschmann erteilt Forderung nach Sonderparteitag eine Absage

Nach der Diskussion auf dem Grünen Länderrat zur Änderung des europäischen Asylsystems erteilte Kretschmann Forderungen nach einem Sonderparteitag zum Abschluss der nun anstehenden Trilog-Verhandlungen auf EU-Ebene eine Absage. Er betonte, dass die Regierung verhandelt habe und die Grünen diese Regierung unterstützen. Daher werde es keinen Sonderparteitag geben.

Kretschmann äußert sich zu seiner Nachfolge

Bezüglich seiner Nachfolge sagte Kretschmann, dass es keinen Fahrplan gebe. Er sei für eine ganze Legislaturperiode gewählt und werde selbst entscheiden, ob er früher aufhören werde oder nicht. Er betonte, dass er kein Monarch sei und nicht selbst über seinen Nachfolger entscheiden werde. Dies sei in einer Demokratie Sache der Partei und des Parlaments.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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