Finanzminister Jörg Kukies (SPD) hat Ende des vergangenen Jahres überraschend eine Sondertilgung bei der Bundesschuld über 8,5 Milliarden Euro veranlasst. Der „Spiegel“ berichtet unter Berufung auf eine Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine entsprechende Anfrage, dass das Geld aus Rückflüssen von Corona- und Energiehilfen stammt.
Sondertilgung und verfassungsrechtliche Hintergründe
Jörg Kukies sieht sich angesichts einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem November 2023 gezwungen, Rückflüsse aus Corona- und Energiehilfen nicht für reguläre Haushaltsausgaben zu verwenden. Diese Mittel stammen aus Notlagenkrediten, deren Finanzierung unter der Aussetzung der Schuldenbremse erfolgte. Um verfassungsrechtliche Konflikte zu vermeiden, entschied sich Kukies, die Gelder zur Schuldentilgung zu nutzen.
Neue Buchungspraxis im Bundeshaushalt
Um die Tilgung abwickeln zu können, wurde ein neuer Buchungsposten namens „nicht-strukturelle Rückflüsse“ eingeführt. Diese Praxis war bisher in der Haushaltsabrechnung nicht bekannt. Die Maßnahme beeinflusst den Tilgungsplan der Bundesregierung für die Notlagenkredite, der eigentlich erst 2028 mit einer Jahresrate von 9,2 Milliarden Euro starten sollte und über 30 Jahre angesetzt war.
Auswirkungen auf die Staatsverschuldung
Die Sondertilgung reduziert die Quote der Staatsverschuldung um knapp 0,2 Prozentpunkte und liegt nun bei fast 63 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Dies führt zu Einsparungen bei den jährlichen Zinszahlungen in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags.
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