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FDP-Wahllisten unter Beschuss: Prüfung gefährdet Teilnahme an Bundestagswahl

Die Freie Demokratische Partei (FDP) steht vor einer möglichen Nachprüfung fast aller ihrer Wahllisten für die Bundestagswahl. Grund ist eine Beschwerde gegen die Aufstellungsverfahren in 14 Landesverbänden, die an verschiedene Landeswahlleiter verschickt wurde.

Beschwerden gegen FDP-Aufstellungsverfahren

Der Branchendienst „Table Media“ berichtet, dass ein Parteimitglied Beschwerden gegen die Aufstellungsverfahren in nahezu allen Landesverbänden der FDP eingereicht hat, ausgenommen seien lediglich Niedersachsen und Berlin.

Kritikpunkt ist, dass Delegierte ihre Stimmen nicht auf vorgedruckten Stimmzetteln abgeben konnten, sondern handschriftlich „ja“, „nein“, „Enthaltung“ oder den Namen der Kandidaten auf einen weißen Zettel notieren mussten. In dem Schreiben an die Landeswahlleiter, über das „Table Media“ berichtet, heißt es: „Wenn die Namen der Kandidaten handschriftlich auf den Stimmzetteln notiert und diese dann direkt abgegeben werden, kann der Wahlberechtigte anhand seines Stimmzettels auch nach Abschluss des Wahlvorgangs identifiziert werden.“ Zudem seien auf den Parteitagen in der Regel keine Wahlkabinen vorhanden, und die Delegierten säßen eng beieinander, was die Geheimhaltung der Wahl gefährden könnte.

Vorwürfe der Zuordnung von Stimmzetteln

Die Beschwerde führt weiter aus, dass teilweise versucht werde, Stimmzettel den Wahlberechtigten zuzuordnen. So werde in Nordrhein-Westfalen regelmäßig berichtet, dass immer die gleichen Stimmeinsammler durch die gleichen Reihen geschickt würden, um zu überprüfen, ob alle Kreisverbände in einer Reihe „auf Linie“ waren. Diese Praxis könnte laut der Beschwerde die Integrität der Wahl beeinträchtigen.

Stellungnahme der FDP

Die neue FDP-Bundesgeschäftsführerin Maria Wandel erklärte hingegen, dass alle Landeslisten „alle rechtlichen Anforderungen“ erfüllten und die Partei der Prüfung durch die Wahlausschüsse gelassen entgegensehe, wie „Table Media“ weiter berichtet. Die FDP verweist auf zahlreiche Gerichtsurteile, denen zufolge „das handschriftliche Ausfüllen von Stimmzetteln“ ausdrücklich zugelassen sei.

Am Freitag entscheiden die Wahlausschüsse in den Ländern über die Zulassung der Landeslisten. Sollten die Wahlausschüsse die Listen für ungültig erklären, steht der FDP nach Einspruch der nächste Schritt vor dem Bundeswahlausschuss am 30. Januar bevor. Im Extremfall könnte die FDP in den betroffenen Ländern nicht zur Bundestagswahl antreten, was für die Partei, die ohnehin schon mit der 5-Prozent-Hürde kämpft, das sichere Aus bei der Bundestagswahl bedeuten könnte.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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