Sowohl der Deutsche Richterbund (DRB) als auch der Deutsche Hanfverband (DHV) fordern nachdrücklich eine Überarbeitung des aktuellen Cannabisgesetzes. Es wird argumentiert, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form Kriminellen zu Gute kommen könnte und Schwächen aufweist, die sowohl der rechtlichen Handhabe als auch der Praxis entgegenstehen.
Kritik vom Deutschen Richterbund
Sven Rebehn, Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes, äußerte in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstagausgabe) Bedenken, dass das derzeitige Cannabisgesetz möglicherweise Drogendealern zugutekommen könnte, die im großen Stil gegen Strafgesetze verstoßen. Er empfiehlt der nächsten Bundesregierung, diese Praxiserfahrungen schnell aufzugreifen. „Eine neue Bundesregierung wäre gut beraten, die Praxiserfahrungen rasch aufzugreifen und das Cannabisgesetz zumindest so zu überarbeiten, dass es vernünftig anwendbar ist und keine Schlupflöcher für organisierte Kriminelle lässt“, so Rebehn.
Forderungen des Deutschen Hanfverbands
Der Deutsche Hanfverband (DHV) plädiert ebenfalls für umfassendere Reformen und eine „richtige Legalisierung“. Georg Wurth, Geschäftsführer des DHV, fordert kurzfristig verschiedene Detailverbesserungen. Er kritisiert besonders, dass Soldaten der Konsum in der Freizeit ohne nachvollziehbare Grundlage untersagt ist. Wurth hebt auch hervor, dass der Gesetzgeber endlich klarstellen müsse, was unter „einer nicht geringen Menge bei Cannabis“ zu verstehen sei.
Auswirkungen auf Konsumenten
Nach Aussagen von Georg Wurth wenden Gerichte noch immer den veralteten Wert von 7,5 Gramm THC an, um die Grenze für eine nicht geringe Menge zu definieren. Das führe dazu, dass Cannabiskonsumenten bereits bei geringfügigen Überschreitungen der legalen Besitzmengen mit Gefängnisstrafen rechnen müssen. Trotz der Entkriminalisierung würden Konsumenten so sehr schnell zu Verbrechern gemacht, was der DHV als dringend reformbedürftig ansieht.
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