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Entwurf: Vergewaltigte müssen „Pille danach“ nicht selbst zahlen

Vergewaltigte Frauen sollen in Deutschland künftig die Kosten für Notfallkontrazeptiva nicht mehr selbst tragen müssen. Eine entsprechende Gesetzesänderung, die von den früheren Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP initiiert wurde, wird heute im Bundestag beraten, wie die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten. Demnach wird die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die „Pille danach“ übernehmen, sofern ein Hinweis auf sexuellen Missbrauch besteht.

 

Gesetzesänderung zur Kostenübernahme

Nach aktueller Rechtslage erstatten die Krankenkassen die Kosten für Notfallkontrazeptiva nur an Versicherte bis zum 22. Lebensjahr. Mit der beschlossenen Änderung entfällt diese Altersbeschränkung in allen Fällen, in denen ein sexueller Missbrauch vorliegt. Die Änderung wurde in das Gesetz zur Aufhebung des Honorardeckels für Hausärzte integriert, über das sich die drei Parteien – SPD, Grüne und FDP – kürzlich einigten.

Kosten und Verfügbarkeit der „Pille danach“

Die „Pille danach“ ist ein Hormonpräparat, das eine Schwangerschaft nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr verhindern kann. Sie ist derzeit rezeptfrei in Apotheken erhältlich und kostet je nach Produkt zwischen 16 und 35 Euro. Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch war eine langjährige Forderung von Frauen- und Sozialverbänden.

Unterstützung durch politische Parteien

Auch die Union hatte im Herbst 2024 in einem Bundestagsantrag gefordert, die Kosten für die „Pille danach“ im Falle sexuellen Missbrauchs zu übernehmen. Diese Initiative zeigt breite Unterstützung über Parteigrenzen hinweg, um Betroffenen den Zugang zu notwendiger medizinischer Versorgung zu erleichtern.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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