Die jüngste Einigung der Ampel-Spitze zur Lösung der Haushaltskrise könnte Auswirkungen auf die Bundeswehr haben. Künftig könnten die Kosten für neu beschaffte Waffen, die an die Ukraine geliefert werden, aus dem Sondervermögen beglichen werden.
Auswirkungen auf die Bewaffnung der Bundeswehr
Die Vorsitzende des Gremiums „Sondervermögen Bundeswehr“, Wiebke Esdar (SPD), erläuterte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“: „Wenn die Bundeswehr Waffen, die sie an die Ukraine abgibt, neu beschafft, dann können die Kosten künftig aus dem Sondervermögen beglichen werden. Bis zur Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am 18. Januar werden wir das geklärt haben.“ Dieses Gremium betreut den 100 Milliarden Euro schweren – schuldenfinanzierten – Sonderfonds in beratender Funktion. Esdar gab zudem an, dass bereits „zwei Drittel des Sondervermögens gebunden“ seien und die Ausgaben allein für 2024 bei 520 Millionen Euro lägen.
Kritik an der Verwendung des Sondervermögens
Henning Otte (CDU), der stellvertretende Vorsitzende des Bundestags-Verteidigungsausschusses, äußerte kritisch, dass hiermit „Löcher mit Löchern gestopft“ würden. Er bemängelte: „Es ist nicht Sinn der Sache, dass am Haushalt vorbei das Sondervermögen genutzt wird, um der Ukraine Hilfe zu leisten. Das Geld war ausschließlich zur Stärkung der Bundeswehr gedacht.“
Finanzierung der Wiederbeschaffung von Waffen
Die Wiederbeschaffung von an die Ukraine gelieferten Waffen wird bislang aus dem „Einzelplan 60“ finanziert. Dieser zählt nicht zum regulären Verteidigungsetat oder zum im Grundgesetz verankerten 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen, sondern stellt einen gesonderten Posten des Bundeshaushalts dar. Sollten die Kosten für die Wiederbeschaffung von Waffen nun aus dem Sondervermögen beglichen werden, könnten weniger Gelder für die Material-Beschaffung der Truppe selbst zur Verfügung stehen. Es bleibt abzuwarten, wie die Entscheidung letztendlich ausfallen wird.
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