Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert verstärkte Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen, um die Wohnungslosigkeit in Deutschland zu bekämpfen. Angesichts einer Rekordzahl von rund 531.600 wohnungslosen Menschen, darunter viele Kinder, sieht das Institut dringenden Handlungsbedarf.
Menschenrechtliche Verpflichtungen
Claudia Engelmann, Expertin für das Recht auf Wohnen, betont die menschenrechtliche Verpflichtung Deutschlands, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu erhalten. „Deutschland ist menschenrechtlich verpflichtet, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und bestehenden Wohnraum bezahlbar zu halten“, sagte Engelmann am Mittwoch. Sie kritisiert, dass die gegenwärtige Situation mit einer Rekordzahl an Wohnungslosen inakzeptabel ist, da diese Personen in ihren Grund- und Menschenrechten massiv eingeschränkt werden.
Recht auf Wohnen und weitere Grundrechte
Wohnungslose Personen sind nicht nur in ihrem Recht auf Wohnen, sondern auch in weiteren essenziellen Rechten wie dem Recht auf Gesundheit und Schutz vor Gewalt eingeschränkt. Engelmann fordert daher Maßnahmen zur Mietpreisregulierung und eine Stärkung des Mietrechts, um den Verlust weiterer Wohnungen zu verhindern. „Um zu verhindern, dass noch mehr Menschen ihre Wohnung verlieren, braucht es wirksame Maßnahmen zur Mietpreisregulierung sowie eine Stärkung des Mietrechts“, so Engelmann. Sie schlägt vor, die Schonfristzahlung auch auf ordentliche Kündigungen auszuweiten, um Kündigungen bei späterer Begleichung der Mietschulden unwirksam zu machen.
Investitionen und Förderprogramme
Um die Wohnungslosigkeit langfristig zu reduzieren, fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte umfassendere Investitionen in den sozialen Wohnungsbau. Diese Aufgabe liege gleichermaßen bei Bund und Ländern. Engelmann regt zudem an, dass der Bund ein Förderprogramm zur Anschubfinanzierung kommunaler Fachstellen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit auflegt. Solche Maßnahmen seien besonders effektiv, um Wohnungslosigkeit flächendeckend zu vermeiden.
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