CDU-Vize Karin Prien hat in einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft für schwere Straftäter zurückgewiesen. Laut Prien soll die Maßnahme Menschen betreffen, die eine zusätzliche Staatsangehörigkeit nach schwerwiegenden Verstößen gegen die Rechtsordnung verlieren könnten, ohne dabei staatenlos zu werden.
Prien verteidigt Staatsbürgerschaftsentzug
Karin Prien, CDU-Vize, erklärte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ), dass aus ihrer Sicht die Kritik, wonach der Entzug der Staatsbürgerschaft verfassungswidrig sei, nicht haltbar ist. Sie betonte, dass das Grundgesetz lediglich ein Stoppschild gegen Staatenlosigkeit setze. Dies sei jedoch nicht der Kern der Diskussion. Vielmehr gehe es darum, dass Menschen, die schwere Straftaten begehen, ihre zusätzliche, nach relativ kurzer Zeit erworbene Staatsangehörigkeit wieder verlören, wenn sie gegen die Rechtsordnung verstoßen.
Juristische Zulässigkeit und gesellschaftliche Erwartungen
Prien erklärte weiter, dass die Juristen der CDU die Maßnahme für zulässig halten. „Wer schwere Straftaten begeht, muss mit dem Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft rechnen – das ist die klare Botschaft“, so Prien in ihrem Interview mit der NOZ. Diese Maßnahme entspreche auch der Erwartungshaltung vieler Bürger, fügte sie hinzu.
Die Diskussion um den Staatsbürgerschaftsentzug bei schweren Straftaten bleibt kontrovers, doch Prien stellt klar, dass das geplante Vorgehen sowohl rechtlich möglich als auch gesellschaftlich gewollt sei.
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