Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen, die der Bundeswehr ermöglichen soll, bei drohenden besonders schweren Unglücksfällen illegal fliegende Drohnen abzuwehren. Diese Maßnahme tritt in Kraft, wenn die Landespolizeien technisch nicht in der Lage sind, die Gefahr zu bewältigen und Unterstützung anfordern.
Neue Befugnisse der Bundeswehr
Nancy Faeser, Bundesinnenministerin (SPD), äußerte sich zu den geplanten Änderungen und betonte die Bedeutung der neuen Regelung: „Drohnen als Instrument für Spionage und Sabotage können eine ernste Gefahr sein, insbesondere für unsere kritische Infrastruktur“, sagte sie laut Bundesministerium des Innern und für Heimat. Faeser hob hervor, dass die Polizeibehörden ihre Fähigkeiten zur Drohnenabwehr zwar kontinuierlich verbessern, jedoch seit Beginn von Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine verstärkt Drohnen eingesetzt werden, die die Polizei vor Herausforderungen stellen.
Erweiterung der Drohnenabwehr
Die Änderung des Luftsicherheitsgesetzes sieht vor, dass die Bundeswehr eingreifen darf, um in letzter Konsequenz illegal fliegende Drohnen abzuschießen. Dies sei notwendig, um den Schutz der kritischen Infrastruktur zu erhöhen und den aktuellen Bedrohungen entschieden entgegenzutreten, erklärte Faeser. „Es zeigt: Wir lassen uns nicht einschüchtern und stellen uns den aktuellen Bedrohungen entschieden entgegen“, so Faeser weiter.
✨ durch KI bearbeitet, .