Die Bundesregierung will das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum gekippten Nachtragshaushalt genau analysieren, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Es müssten alle darauf Anspruch haben, dass das Urteil konsequent umgesetzt und die Hinweise des Verfassungsgerichts generell berücksichtigt werden, so der Kanzler.
Bundesregierung analysiert Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat angekündigt, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches den Nachtragshaushalt gekippt hat, intensiv zu prüfen. Im Rahmen der Regierungsbefragung im Bundestag erklärte er: „Es kann ja sein, dass in den Erwägungsgründen des Urteils sich viele Hinweise finden, die viele der Praktiken von Haushaltsführung der letzten 20, 30 Jahre in Frage stellen, und zwar sowohl beim Bund als auch bei den Ländern, und deshalb werden wir das genau prüfen.“
Implementierung des Urteils und gleichzeitige Bewältigung der Transformation
Scholz betonte zudem, dass nicht nur der konkrete Fall betrachtet und das Urteil formal umgesetzt werden müsse – auch die generellen Hinweise des Verfassungsgerichts seien aufzunehmen. Es bleibt die Herausforderung, die Transformation zu bewältigen, um künftig CO2-neutral zu wirtschaften und dennoch global wettbewerbsfähig zu bleiben. Der Kanzler äußerte weiter: „Das erfordert Investitionen, deshalb ist es für uns wichtig, dass wir bei der Betrachtung des Urteils genau sehen, wie wir vor keiner der Herausforderungen, vor der unser Land steht, die Augen verschließen, und dass wir sie auch mit einem anderen Rahmen, den wir jetzt haben, hinbekommen.“
Bundesverfassungsgericht kippt Nachtragshaushalt
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem am Mittwoch verkündeten Urteil das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt. Ursprünglich sollten mit diesem Gesetz die nicht verbrauchten Corona-Hilfsgelder für klimapolitische Maßnahmen umgewidmet werden.
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