Das Bundesjustizministerium plant eine signifikante Vereinfachung der Strafverfahren für Bürger durch Digitalisierung, berichten die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“. Der entsprechende Gesetzentwurf ist demnach bereits in Abstimmung mit den anderen Bundesministerien und dem Kanzleramt.
Der Digitalisierungsplan des Bundesjustizministeriums
Laut einem Gesetzentwurf, über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten, soll das Strafverfahren für Bürger durch Digitalisierung deutlich erleichtert werden. Der Entwurf ist am Dienstag in die Abstimmung mit den anderen Bundesministerien sowie dem Kanzleramt gegangen und soll nach einer Billigung durch das Kabinett dem Bundestag zur Beratung und Verabschiedung zugeleitet werden.
Kernpunkte des Gesetzentwurfs
Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Digitalisierung der Justiz schließen die Möglichkeit ein, Scans von bisher schriftlich einzureichenden Anträgen und Erklärungen der Beteiligten elektronisch zu übermitteln statt sie persönlich oder per Post einzureichen. Schriftliche Erklärungen von Bürgern müssten zudem nicht mehr zwingend mit einer Unterschrift versehen sein.
Praktische Implikationen für die Bürger
In der Praxis würde dies bedeuten, dass Bürger keinen Brief mehr an die zuständige Polizeidienststelle schicken oder persönlich dorthin gehen müssten, wenn sie Anzeige erstatten und einen Strafantrag stellen wollten. Sie könnten diese Anträge stattdessen digital einreichen, wobei eingescannte Dokumente als Beleg dienen könnten. „So werde es für Bürger und Verwaltung leichter“, heißt es im Gesetzentwurf.
Der Weg zur kompletten Digitalisierung
Obwohl die Digitalisierung der Justiz laut Entwurf „bereits weit fortgeschritten“ ist, soll sie „in allen Verfahrensordnungen weiter gefördert werden“. Die gegenwärtigen Bemühungen unterstreichen die anhaltende Priorität des Bundesjustizministeriums, die Digitalisierung der Justiz weiter voranzutreiben.