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Bafög-Erhöhung reicht nicht: Studierende finanziell abgehängt

Der Chef des Deutschen Studierendenwerks (DSW), Matthias Anbuhl, äußert deutliche Kritik an der finanziellen Lage von Bafög-Beziehern. Trotz einer jüngsten Erhöhung reiche das Bafög nicht aus, um mit den steigenden Lebenshaltungskosten Schritt zu halten.

Kritik an der unzureichenden Anpassung

Matthias Anbuhl, Chef des Deutschen Studierendenwerks (DSW), äußert erhebliche Kritik an den aktuellen Bafög-Sätzen. Er bemängelt, dass das Bafög „trotz der jüngsten Erhöhung chronisch hinterherhinkt: hinter den Orientierungswerten für den Kindesunterhalt, hinter anderen staatlichen Leistungen und hinter der Entwicklung von Mieten, Preisen und Einkommen“, sagte er dem „Spiegel“. Besonders im Vergleich zu den Richtwerten für Unterhaltsleistungen für Kinder werde der Unterschied deutlich.

Unterschiede bei Wohn- und Lebenshaltungskosten

Laut Anbuhl beträgt die veranschlagte Warmmiete für Studierende, die außerhalb des Elternhauses leben, 440 Euro. Im Gegensatz dazu liege die Wohnkostenpauschale beim Bafög nur bei 380 Euro. Der Richtwert für den weiteren Unterhaltsbedarf für studierende Kinder ist mit 550 Euro bemessen, während der Bafög-Grundbedarf lediglich bei 475 Euro liegt. Diese Diskrepanz verdeutliche, wie unzureichend die staatliche Unterstützung für Studierende sei.

Forderungen an die Politik

Anbuhl weist zudem darauf hin, dass „bei anderen staatlichen Leistungen wie Bürgergeld, Wohngeld oder den Renten regelmäßige Anpassungen Standard seien“. Beim Bafög hingegen vergingen „oft viele Jahre mit Nullrunden“ – und das trotz der Inflation. Er ruft die nächste Bundesregierung zum Handeln auf, um die Situation der geförderten Studierenden zu verbessern. Studierende sollten sich nicht noch mehr als „Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse fühlen müssen“, so Anbuhl weiter im „Spiegel“.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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