Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hält Abschiebungen nach Syrien unter gewissen Umständen für möglich und warnt vor Pauschalaussagen zur Sicherheitslage in dem Bürgerkriegsland. Schwere Verbrecher dürften nicht grundsätzlich auf Schutz hoffen, so die Ministerin.
Keine grundsätzlichen Abschiebungen nach Syrien, aber Ausnahmen möglich
Die Frage des Umgangs mit straffällig gewordenen Syrern in Deutschland bleibt ein kontroverses Thema. Die Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) gibt nun zu verstehen, dass unter bestimmten Bedingungen Abschiebungen denkbar seien. „Schwerstverbrecher verwirken ihren Schutz, unabhängig davon, wo sie herkommen“, sagte sie im Interview mit dem „Spiegel“.
Komplexe Sicherheitslage in Syrien
Trotzdem betont Baerbock, dass Abschiebungen nach Syrien „alles andere als trivial“ seien und „Syrien nicht gleich Syrien“ sei. Bedenken äußerte sie insbesondere hinsichtlich der möglichen Stärkung des syrischen Präsidenten Baschar al-Assad und seinen Verbündeten Iran und Russland. „Wenn wir den Mörder Baschar al-Assad und damit auch seine Verbündeten Iran und Russland stärken, dann hätten wir sicherheitspolitisch mit Zitronen gehandelt“, warnte sie.
Räumliche Unterschiede in Syrien
Zudem wies Baerbock auf Gebiete hin, die von kurdischen Kräften kontrolliert werden und damit nicht unter dem Einfluss Assads stehen. Mit den dortigen Autoritäten habe es in der Vergangenheit bereits erfolgreiche Kooperationen gegeben. Allerdings sei auch diese Region nicht frei von gewaltsamen Auseinandersetzungen: „Allerdings gibt es auch dort Kampfhandlungen, nicht zuletzt türkische Militärschläge“, sagte Baerbock. Die Ministerin betonte die Komplexität der Machtverhältnisse und Sicherheitslage in Syrien und warnte vor simpel gestrickten Urteilen: „Wer da mit Pauschalaussagen kommt, offenbart vor allem seine außenpolitische Ahnungslosigkeit.“
✨ durch KI bearbeitet, .